Joghurts, die wunderschöne Bananenbilder zeigen, aber keine Spuren davon enthalten, außer in Form von Aromen. Schokoriegel mit sehr hohem Zuckergehalt und Vitamin C auf der Verpackung. Produkte, die behaupten, es zu sein „natürlich“ ohne irgendwelche Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Der Europäische Rechnungshof (ECA) veröffentlichte am Montag, den 25. November, eine Studie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und kam zu dem Schluss, dass die Europäische Union (EU) die Fülle an Logos, Behauptungen und Slogans, die Verbraucher irreführen können, nicht ausreichend reguliert.
„Die EU war ein Vorreiter bei der Bereitstellung von Nährwertinformationen und dem Schutz der Verbrauchergesundheit, und heute finden sich auf allen hergestellten Lebensmitteln grundlegende Informationen zu Nährstoffen oder Allergenen.“Nuance Keit Pentus-Rosimannus, verantwortlich für diese Prüfung. Sie führt jedoch weiter aus: Die europäischen Vorschriften würden durch die Entwicklungen auf dem Agrarlebensmittelmarkt und durch den Erfindungsreichtum der Hersteller in Bezug auf immer attraktivere, aber nicht immer fundierte Slogans überholt.
„Statt Klarheit zu schaffen, sorgen Lebensmitteletiketten allzu oft für Verwirrungbedauern die Zuhörer des Gerichts. Die 450 Millionen Verbraucher in Europa sind Botschaften ausgesetzt, die absichtlich oder unbewusst irreführend sind. » Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU verpflichtet die EU, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten und ihr Recht auf Information zu gewährleisten. Doch trotz der in den 2000er Jahren verabschiedeten Gesetze bestehen weiterhin viele Mängel.
Insbesondere zwei Verordnungen zu Werbeaussagen und zur Verbraucherinformation, die 2006 bzw. 2011 verabschiedet wurden, erforderten in mehreren Bereichen spezifische Maßnahmen seitens der Kommission (z. B. zur Regulierung von Nährwertprofilen, dem Vorhandensein von Gluten oder dem Landesoriginal). Bis September 2024 waren die Arbeiten allerdings erst in vier der elf identifizierten Handlungsfelder abgeschlossen.
„Endlose Kreativität“
Ein Beispiel unter anderem sind die Bedingungen von «vegan» et “Vegetarier » unterliegen keiner gemeinsamen europäischen Definition und können unkontrolliert auf Verpackungen erwähnt werden. „Es ist schockierend zu sehen, dass diese weit verbreiteten Begriffe keiner Regulierung unterliegen.“Anmerkung MMich Pentus-Rosimannus. Ebenso sind sogenannte botanische Aussagen über die angeblichen Vorteile einer bestimmten Pflanze in keiner Weise geregelt. Ein Hersteller kann somit behaupten, dass die Anwesenheit eines Inhaltsstoffs wie Ingwer das Immunsystem oder die Muskelregeneration stärkt, ohne dass dies auf einer wissenschaftlichen Bewertung beruht. Bei der Prüfung konnten fast 280 solcher verwendeten botanischen Angaben identifiziert werden.
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