Verbraucherverteidigung: Klage wegen Nichterstattung der Versicherungspolice im Falle der Verweigerung eines Schengen-Visums

Verbraucherverteidigung: Klage wegen Nichterstattung der Versicherungspolice im Falle der Verweigerung eines Schengen-Visums
Verbraucherverteidigung: Klage wegen Nichterstattung der Versicherungspolice im Falle der Verweigerung eines Schengen-Visums
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Die für die Bearbeitung von Visumsantragsakten für Schengen-Staaten zuständigen Stellen sind erneut Gegenstand von Diskussionen, diesmal über Anträge auf Erstattung von Visa-Versicherungen und Visa-Rechten im Falle einer Verweigerung der Einreise in den Schengen-Raum.

Der Nationale Verband der Verbraucherverbände (FNAC) fordert die zuständigen Behörden auf, sich mit „unfaire und inakzeptable Praktiken» von Versicherungsgesellschaften übernommen, die im Falle der Verweigerung der Erteilung eines Schengen-Visums die Erstattung der Kosten der Versicherungspolice für einen Aufenthalt in Europa verweigern.

Die FNAC-Richter „Angesichts dieser besorgniserregenden Situation wissen wir, dass eine Reiseversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums darstellt und den Antragstellern daher zusätzliche Kosten aufbürdet, ohne dass es im Falle einer Ablehnung eine Erstattungsgarantie gibt», Relais Al Akhbar diesen Montag, den 1. Juli.

FNAC fordert daher die Behörden auf, diesen inakzeptablen Praktiken ein Ende zu setzen, die die Marokkaner dazu zwingen, eine Dienstleistung zu erbringen, von der sie keinen Nutzen haben, ohne dass eine Rückerstattungsgarantie besteht.

FNAC fragt auch: „Wir fordern die Versicherungsunternehmen auf, fairere Praktiken einzuführen, die die Rechte der Verbraucher respektieren, und ermutigen gleichzeitig die Versicherungs- und Sozialversicherungsaufsichtsbehörde (ACAPS), ihr Schweigen zu brechen und klare Antworten auf dieses dringende Problem zu geben».

Die Consumer Rights Defence Federation betonte außerdem, dass Marokkaner für den Erhalt eines Schengen-Visums eine Reiseversicherung abschließen müssen, die den gesamten Zeitraum ihres geplanten Aufenthalts in Europa abdeckt.

In diesem Zusammenhang ist FNAC der Ansicht, dass „Diese Praxis ist nicht nur unfair, sondern kann auch als unangemessene Bereicherung und Verletzung ethischer und moralischer Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern angesehen werden» und verrät darüber hinaus, dass die Delegation der Europäischen Union (EU) sie darüber informiert habe, dass Versicherungsgesellschaften bei Vorlage des Visumsverweigerungsbescheids die Prämie erstatten können, Relays Al Akhbar.

Die Delegation führt in diesem Zusammenhang aus, dass „Dieser Service wird innerhalb der EU von Versicherungsunternehmen gut umgesetzt. Beispielsweise ist es im Falle einer Visumsverweigerung üblich, die Kosten einer Reiseversicherung zu erstatten, unter anderem in einigen arabischen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien, aber auch in afrikanischen Ländern wie Südafrika und Nigeria».

Die EU-Delegation kam zu dem Schluss, dass marokkanische Versicherungsunternehmen ähnliche Praktiken anwenden müssen, um Fairness und Gerechtigkeit für Visumantragsteller zu gewährleisten.

Par Hassan Benadad

30.06.2024 um 21:38 Uhr

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