Die Verwaltungskommissionen, die für die Überarbeitung der Wählerlisten der Berufskammern zuständig sind, hielten vom 5. bis 9. Januar ihre Sitzungen ab, die der jährlichen Überarbeitung der genannten Listen für das Jahr 2025 gewidmet waren, heißt es am Freitag in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innere.
In dieser Pressemitteilung zum Fortgang des jährlichen Revisionsprozesses der Wählerverzeichnisse der Berufskammern teilt der Innenminister den Fachleuten mit, dass „die vorläufigen Korrekturtabellen einschließlich der von den oben genannten Kommissionen getroffenen Entscheidungen am Freitagmorgen hinterlegt wurden.“ mit den Dienststellen der örtlichen Verwaltungsbehörden, denen der Wahlkreis zusteht, sowie dem Sitz der Berufskammern.
Interessierte Parteien können die oben genannten Korrekturtabellen im Zeitraum vom 10. bis 18. Januar einsehen, fügt dieselbe Quelle hinzu.
Das Ministerium erinnert Berufstätige, die die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht in den Wählerlisten der Berufskammern eingetragen sind, daran, dass sie ihre Registrierungsanträge in der Zeit von bei den Büros der örtlichen Verwaltungsbehörde einreichen können, die dem Ort der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit am nächsten liegen 10. bis 18. Januar.
Die neuen Registrierungsanträge werden den Verwaltungskommissionen vorgelegt, um sie in den zu diesem Zweck vom 10. bis 14. Februar 2025 stattfindenden Sitzungen zu prüfen und darüber zu entscheiden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.