Gesundheitsminister erkennt „ein Problem“

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Ärzte, die die Betreuung von Bewohnern in Pflegeheimen vor Ort übernehmen, sollen nach Angaben des Gesundheitsministers eine höhere Vergütung erhalten

Ärzte, die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen vor Ort betreuen, werden besser bezahlt. Dies gab Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke bekannt.

Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke. -Belga


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Von Sudinfo mit Belga

Veröffentlicht am 10.04.2024 um 08:19 Uhr

Ärzte, die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen vor Ort betreuen, werden besser bezahlt. Dies gab Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) bekannt, nachdem sich Ärzte und Krankenkassen im INAMI auf diesen Punkt geeinigt hatten. Für diese bessere Vergütung werden 7,1 Millionen Euro frei.

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Bewohner von Pflegeheimen haben ein Durchschnittsalter von 87 Jahren. Sie haben oft einen hohen Pflegebedarf und benötigen daher eine ärztliche Überwachung, allerdings ist es oft nicht einfach, selbst einen Arzt aufzusuchen. Es liegt daher an den Ärzten, stationäre Pflegezentren aufzusuchen. Von nun an sollen sie besser vergütet werden, da dies heute nicht ausreichend der Fall sei, so der Minister.

„Der Besuch eines Patienten in einem Pflegeheim erfordert viel ärztliche Zeit. Er muss sowohl den Patienten untersuchen, dessen Pathologien oft unterschiedlich sind, als auch andere Pflegedienstleister, das Pflegepersonal des Pflegeheims und informelle Pflegekräfte konsultieren, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten. Dafür reicht die aktuelle Vergütung nicht aus“, sagte Frau Vandenbroucke.

Der Preis für einen Hausarztbesuch in einem Pflegeheim wird um 25 % auf 45,81 Euro erhöht. Für dringende Besuche am Abend und in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen werden Zuschläge gewährt. Die Zuzahlung bleibt unverändert.

Der Preis für Fachärzte für einen Besuch in einer stationären Pflegeeinrichtung steigt stark: Er steigt von 40,31 auf 151,50 Euro. Die Zuzahlung bleibt unverändert. Der Hausarzt bleibt stark eingebunden. Er muss einen Besuch beim Facharzt beantragen und dieser ist verpflichtet, ihm einen Bericht vorzulegen.


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