Trotz der Bestätigung seines Urteils durch den Obersten Gerichtshof wurde seine Berechtigung zurückgewiesen

Trotz der Bestätigung seines Urteils durch den Obersten Gerichtshof wurde seine Berechtigung zurückgewiesen
Trotz der Bestätigung seines Urteils durch den Obersten Gerichtshof wurde seine Berechtigung zurückgewiesen
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Die Kandidatur von Barthélémy Dias für die vorgezogenen Parlamentswahlen am 17. November 2024 ist Gegenstand zahlreicher Diskussionen, vor allem rund um die Frage seiner Wählbarkeit. Mehrere Rechtsexperten, darunter Dr. Mbaye Cissé, sind jedoch klar: Artikel L29 des Wahlgesetzes kann in diesem Zusammenhang nicht angewendet werden.

Im Jahr 2011 war Dias in die Ndiaga-Diouf-Affäre verwickelt, die dazu führte, dass er zu zwei Jahren Gefängnis, davon sechs Monaten, verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde 2023 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Gemäß Artikel L29, der 2021 geändert wurde, wird jeder Person, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, ihr Wählerstatus entzogen, was sie daran hindern würde, an Wahlen teilzunehmen. Diese Bestimmung kann Dias jedoch nicht betreffen, da seine Verurteilung auf einem viel älteren Fall beruht.

Das senegalesische Recht sieht vor, dass nur mildere Strafgesetze oder solche mit interpretativem Charakter rückwirkend wirken können. Der 2021 eingeführte Artikel L29 fällt jedoch in keine der beiden Kategorien. Es handelt sich eigentlich um ein Wahlgesetz und nicht um ein Strafgesetz, was bedeutet, dass es nicht auf Ereignisse vor seiner Verabschiedung angewendet werden kann. Dieser Punkt wirft somit einen „Rechtskonflikt im Zeitablauf“ auf, da die neue Bestimmung keine Auswirkungen auf Sachverhalte haben kann, die lange vor ihrem Inkrafttreten eingetreten sind.

Barthélémy Dias bleibt daher trotz der Debatten über seine Verurteilung für die Parlamentswahlen wählbar. Obwohl der Verfassungsrat noch keine offizielle Entscheidung getroffen hat, dürfte er diese Wählbarkeit in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Rechtsauffassungen bestätigen.

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