Plakate der Planungsabteilung stellen das am 24. November zur Abstimmung vorgelegte Projekt vor. Nach Ansicht der Gegner ist der Prozess problematisch.
Sechs Panels wurden am Mittwoch in der Nähe der Mont-Blanc-Brücke der Presse präsentiert. Sie stellen das Projekt der künftigen Fußgängerbrücke vor, für das der Gemeinderat mit großer Mehrheit gestimmt und das in einem Referendum angegriffen wurde. Ihre Kosten betragen rund 50’000 Franken, darin ist auch die Produktion von Videos für die Website der Stadt enthalten.
In der Tribune de Genève beschreibt Richterin Frédérique Perler diese Gremien als „ziemlich neutral, die lediglich Informationen über das Projekt liefern“. Der Referendumsausschuss wird jedoch nicht zitiert. „Highlights“ der künftigen Fußgängerbrücke sind widerspruchslos in Schwarz-Weiß dargestellt. Der Referendumsausschuss wird Berufung einlegen. Genau wie das MCG. „Das ist ein schwerwiegender Fehler, er wird die Wählerschaft beeinflussen“, skandiert Gemeinderat Amar Madani.
Eine einseitige Entscheidung
Während Wahlperioden ist es der Stadt grundsätzlich nicht gestattet, Propaganda zu betreiben. Vor der Presse bekräftigte die Stadt, dass die Rechtskonformität dieses Vorgehens mit dem Kanzleramt überprüft worden sei. Auf Nachfrage relativiert das Kanzleramt diese Behauptung. Sie erinnerte an den geltenden Rechtsrahmen, bestätigte jedoch den Inhalt der Gremien nicht offiziell. Dies ist eine einseitige Entscheidung der Abteilung von Frédérique Perler.
Letzterer verteidigt sich: „Der auf die Information der Bevölkerung abzielende Ansatz stellt die Norm am Rande jedes Großprojekts dar, unabhängig davon, ob dieses per Referendum angefochten wird oder nicht.“ So ging beispielsweise der Abstimmung über den Burgunder PLQ im März 2023 eine Ausstellung voraus, die die Stadt Genf organisiert hatte.“
„Das Gesetz fordert Neutralität und Objektivität für alle Behörden bei einer Abstimmung“, kommentiert Anwalt Romain Jordan. Der Richter gab an, dass die Schilder „ziemlich neutral“ seien, was darauf hindeutet, dass tatsächlich ein Problem vorliegt. Sollten die Berufungen Erfolg haben, könnte die Situation so weit gehen, dass die Abstimmung verschoben wird.
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