Addiction Neuchâtel erlaubt Les Hirondelles, sich vorübergehend in Pontareuse niederzulassen – rts.ch

Addiction Neuchâtel erlaubt Les Hirondelles, sich vorübergehend in Pontareuse niederzulassen – rts.ch
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Die Neuchâtel Addiction Foundation und das Kollektiv Les Hirondelles haben eine Vereinbarung bezüglich der Räumlichkeiten von Pontareuse in Boudry (NE) getroffen. Die Verhandlungen führten zur Unterzeichnung eines Darlehensvertrags, der die Präsenz des Kollektivs ab Mittwoch formalisiert.

Die Affäre sorgte zwischen Ende März und Anfang April im Kanton Neuenburg und darüber hinaus für Schlagzeilen. Das Kollektiv Les Hirondelles habe die Räumlichkeiten des Pontareuse-Anwesens, das der Stiftung Addiction Neuchâtel gehört, illegal in Besitz genommen, erinnerte diese am Mittwoch in einer Pressemitteilung.

Nach der von der Stiftung eingereichten Strafanzeige erklärte sich das Kollektiv bereit, die Räumlichkeiten zu verlassen, um „ein Gleichgewicht im Dialog wiederherzustellen, der darauf abzielt, ihre Präsenz vor Ort zu formalisieren“, unter den von Addiction Neuchâtel festgelegten Bedingungen. Das Kollektiv hat sich nun zum Verein „Les Hirondelles et ses ami-exs“ zusammengeschlossen.

>> Noch einmal lesen: Das Hirondelles-Kollektiv wird am Montag den Standort Pontareuse in Boudry verlassen

Treffen und Austausch

Les Hirondelles können sich somit vorübergehend auf einem Teil des Anwesens niederlassen, heißt es in der Pressemitteilung. Im Einzelnen hat die Stiftung Addiction Neuchâtel am 8. April ihre Bedingungen für die künftige Präsenz des Kollektivs zur Entwicklung von Gemüseanbauaktivitäten auf dem Pontareuse-Anwesen herausgegeben.

Da diese Voraussetzungen nicht fristgerecht erfüllt waren, verließ das Kollektiv nach der Strafanzeige schließlich eine Woche später das Gelände. Von da an fanden Diskussionen zwischen Vertretern der Stiftung und dem Kollektiv statt.

Heute, nach drei Sitzungen und zahlreichen Gesprächen, stellt die Stiftung fest, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben der Konstituierung des Kollektivs als Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs wurden auch die mit der anfänglichen illegalen Besetzung verbundenen Elemente geklärt.

Bis Ende November 2025

Der Vertrag betrifft eine Wohnung sowie die Räumlichkeiten und Nebengebäude des Gutshofes, sowie einen Besprechungsraum. Es wird außerdem vereinbart, dass der Verein im Einvernehmen mit den Landwirten, die bereits einen Vertrag mit der Stiftung haben, seine Gartenbautätigkeit auf dem bereits genutzten Grundstück fortsetzen kann.

Dem Verein wurde mitgeteilt, dass seine Präsenz vor Ort solange befristet bleibt, bis die Projekte der Stiftung durchgeführt werden können. Der Leihvertrag läuft bis zum 30. November 2025, heißt es in der Pressemitteilung. Es kann von Jahr zu Jahr verlängert werden und unterliegt im Falle einer Kündigung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

ats/asch

#Swiss

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