Par
Guillaume Laurens
Veröffentlicht am
12. Okt. 2024 um 9:22 Uhr
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Vorsicht, großer Perspektivwechsel auf dem Weg zu den Gipfeln! Stand Freitag, 1. November 2024, sicher Winterreifen bisher geduldet wird, wird nicht mehr geduldet, und die Bedienelemente Es ist wahrscheinlich, dass die Zugänglichkeit der Berggebiete in den USA immer schwieriger wird Pyrenäeninsbesondere in Haute-Garonne, selbst wenn eine gewisse Unbestimmtheit bleibt bestehen ein paar Wochen vor dem schicksalhaften Datum. Erläuterungen.
Was ist diese Pflicht für Winterausrüstung?
Zur Erinnerung: Um sich sicher auf verschneiten oder vereisten Straßen zu bewegen, müssen Autofahrer gemäß dem 2022 in Kraft getretenen „Berg-II-Gesetz“ im Winter (d. h. vom 1. November bis 31. März) entsprechend ausgerüstet sein Den Weg zu den Bergmassiven nehmen, unabhängig vom Zustand der Straße am Tag ihrer Reise.
Seit drei Jahren schon OBLIGATORISCH um Ihr Fahrzeug damit auszustatten Winterreifen, oder nicht halten Ketten oder Socken Schnee, in bestimmten Gemeinden von 34 Departements, gelegen in Bergketten: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Vogesen und natürlich Pyrenäen. Für Letzteres nicht weniger als Betroffen sind 46 Kommunen in der Haute-Garonne. Dies gilt auch über die Abteilung hinaus Zugang zu allen Skigebieten des Massivs.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Konkret ab dem ersten Novemberwochenende 2024 alle Fahrzeuge Diese Pflicht gilt für Personen mit vier und mehr Rädern (Pkw, Nutzfahrzeuge, Wohnmobile usw.). Sie gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind.
Der gleichen Regelung unterliegen Reisebusse, Busse und Lastkraftwagen ohne Anhänger oder Sattelauflieger. Schwerlastfahrzeuge mit Anhänger oder Sattelauflieger müssen über Schneeketten verfügen, die die Montage von mindestens zwei Antriebsrädern ermöglichen, auch wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind.
Welche Optionen stehen zur Verfügung?
Gemäß dieser Bestimmung müssen leichte Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile entweder:
- über abnehmbare Anti-Rutsch-Vorrichtungen im Kofferraum verfügen (Schneeketten metallisch, oder Schneesocken aus Textil) zur Ausstattung von mindestens zwei Antriebsrädern;
- ausgestattet sein mit vier Winterreifen genehmigt.
Bestimmte Reifen, die bisher zugelassen waren, werden nicht mehr zugelassen
Fest steht: Ab dem 1. November werden bestimmte bisher akzeptierte Reifen nicht mehr angenommen. Der Begriff „Winterreifen“ umfasst nur Produkte, die eindeutig durch die gemeinsame Präsenz gekennzeichnet sind „Alpines Symbol“ und eine der Kennzeichnungen „M+S“, „MS“ oder „M&S“.
Wie erkennt man gültige Winterreifen?
Ein gesetzeskonformer Winterreifen muss ab dem 1. November 2024 durch das gemeinsame Vorhandensein der Kennzeichnung „Alpensymbol“, auch „3PMSF“ genannt (es handelt sich um eine Art Berg mit einer Schneeflocke, wie im Bild) gekennzeichnet sein unten oben) und einer der Kennzeichnungen „M+S“, „MS“ oder „M&S“. Beides muss daher speziell auf Ihren Reifen erscheinen.
Nur diese 3PMSF-Reifen werden jetzt als gleichwertig mit den Ketten akzeptiert. Der Kauf und die Verwendung anderer „Winterreifen“ bleiben weiterhin möglich, allerdings müssen die Nutzer in diesem Fall Habe auch Ketten oder Socken in die betroffenen Gebiete zu reisen.
Wann sollte man Ketten oder Socken anziehen?
Wenn Sie keine Winterreifen haben, Ketten et Socken wird bei Schnee- und Eisfreiheit natürlich nicht auf die Räder gestellt, muss aber sein „an Bord des Fahrzeugs aufbewahrt“.
Die von der Pflicht betroffenen Gebiete sind durch besondere Verkehrszeichen gekennzeichnet: eines für die Einfahrt, das andere für die Ausfahrt aus dem Gebiet, in dem Winterausrüstung erforderlich ist. Auch die Beschilderung ist für die Durchsetzbarkeit der Maßnahme zwingend erforderlich.
Wann fallen tatsächlich die ersten Sanktionen?
Wurde bis zum letzten Winter eine Toleranz gewährt, hatte der Staat die Farbe in den letzten Jahren bekannt gegeben: 2024 wäre es vorbei ! Im Jahr 2023 gab die Präfektur Haute-Garonne an, dass ihre Dienste, um „Zeit für die Anpassung zu geben“, „den pädagogischen Ansatz“ gewählt hätten und „dass keine Sanktionen verhängt würden“.
DER Bußgelder versprochen werden sie fallen ab dem 1. November? „Bis heute wird immer noch Toleranz angewendet“, teilte die Präfektur Haute-Garonne am Dienstag, dem 8. Oktober, mit Toulouse-Nachrichten : „Für die Umsetzung der Sanktionen muss ein Beschluss im Staatsrat erlassen werden.“
Abgesehen davon, dass nach unseren Informationen die Auflösung und das Inkrafttreten von neue Regierung verlangsamte die Prüfung der Akte…
Auf Nachfrage bestätigt die Nationale Verkehrssicherheitsdelegation, dass für die Verhängung von Sanktionen „die Dekret ist unter Angabe eines Umsetzungsdatums zu veröffentlichen. Dies ist jedoch der Fall „noch in Vorbereitung“ im Innenministerium und wartet auf grünes Licht von seinem neuen Mieter.
Bis zur Prüfung der Akte wird das Dekret vermutlich noch nicht vorliegen zum 1. November nicht veröffentlichtaber es besteht eine gute Chance, dass es so ist im Winter. In der Zwischenzeit bleibe „die Toleranz gewahrt“.
Welche 46 Gemeinden sind betroffen?
Abschließend sei daran erinnert, dass der Präfekt in der Haute-Garonne per Dekret die Liste der Gemeinden festgelegt hat, in denen die Nutzer ihren Aufenthalt verbringen müssen Ketten oder Socken im Kofferraumweil sie ihre Fahrzeuge nicht mit Winterreifen ausgestattet hatten. Letztlich gilt diese Verpflichtung für 46 Gemeinden von Haute-Garonne, vom 1. November bis 31. März:
- Antignac
- Argut-unten
- Artigue
- Bachos
- Bagnères-de-Luchon
- Die Bar
- Benque-Dessous-et-Dessus
- Bezins-Garraux
- Billière
- Binos
- Bourg-d’Oueil
- Boutx
- Burgalays
- Castillon-de-Laboust
- Cathervielle
- Kaubus
- Cazaril-Laspènes
- Cazaux-Layrisse
- Cazeaux-de-Larboust
- Cier-de-Luchon
- Cires
- Garin
- Gouaux-de-Larboust
- Gouaux-de-Luchon
- im Herzen
- Herr
- Jurvielle
- Juzet-de-Luchon
- Lege
- Mayrègne
- Melles
- Montauban-de-Luchon
- Moustajon
- Herr
- Portet-d’Aspet
- Portet-de-Luchon
- Poubeau
- Razecueillé
- Saccourvielle
- Saint-Aventin
- Saint-Mamet
- Saint-Paul-d’Oueil
- Salles-et-Pratviel
- Signac
- Im Garten
- Trébons-de-Luchon
Schließlich wissen Sie, dass es welche gibt Ausnahmen An bestimmte Straßen des Departements: RN125, RD125 bis PR 20+413 sind vom Pflichtenbereich ausgenommen. Aber nicht die umliegenden Straßen!
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