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Politik: Schweiz wegen Klima-Untätigkeit verurteilt: „unhaltbares“ Urteil

Politik: Schweiz wegen Klima-Untätigkeit verurteilt: „unhaltbares“ Urteil
Politik: Schweiz wegen Klima-Untätigkeit verurteilt: „unhaltbares“ Urteil
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Brigitte Pfiffner war fast zehn Jahre lang Richterin am Bundesgericht (Archiv).

ATS

Die ehemalige grüne Bundesrichterin Brigitte Pfiffner hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das die Schweiz wegen Klimauntätigkeit verurteilt, für „juristisch nicht vertretbar“. Das Gericht spielte Politik, sagte sie.

Im vorliegenden Fall des Ältestenbundes Klima gehe der EGMR in seinen Urteilsgründen nicht auf die zentralen Fragen ein, behauptet Frau Pfiffner in einem am Sonntag in der SonntagsZeitung ausgestrahlten Interview. Der Zürcher war fast zehn Jahre lang Richter am Bundesgericht.

Eine der Fragen sei, ob ein Verein das Recht habe, Berufung einzulegen und welches Recht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei, erinnert sich der Ex-Magistrat. „Dies wird in dem 138-seitigen Urteil in nur elf Zeilen behandelt.“ Die Begründung erfolgt ihrer Meinung nach, „weil die Sache wichtig ist“.

Auch die Antwort auf die Frage nach der Einschränkung des Vereins in seinem „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ aufgrund der Schweizer Klimapolitik überzeugte den ehemaligen Bundesrichter nicht. „Das kann es aus logischen Gründen nicht geben, denn das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens kann nur einer natürlichen Person gewährt werden“, argumentiert sie.

„Das Gericht untergräbt seine Glaubwürdigkeit“

„Mit solch politisch gefärbten Urteilen untergräbt das Gericht seine Glaubwürdigkeit“, sagt Frau Pfiffner und weist darauf hin, dass in vielen Ländern das Ansehen des EGMR bereits gesunken sei. In Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich gebe es Debatten darüber, ob die Urteile des Gerichts weiterhin als bindend oder als bloße Empfehlungen zu betrachten seien, versichert sie.

Anfang April entschied der EGMR, dass sich die Schweizerische Eidgenossenschaft „schwerwiegender Versäumnisse“ schuldig gemacht habe, indem sie nicht rechtzeitig, angemessen und kohärent gehandelt habe. Zu diesen Mängeln gehört, dass Bern die nationalen Grenzwerte für Treibhausgase (THG) nicht quantifiziert hat, was beispielsweise mit einem CO2-Budget hätte erfolgen können.

Die Richter stellten mit einer Mehrheit von 16 zu 1 Stimmen fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Menschenrechtskonvention und einstimmig eine Verletzung von Artikel 6 bezüglich des Zugangs zu einem Gericht vorliegt.

Das Urteil wurde von linken Parteien begrüßt, von rechten Parteien jedoch abgelehnt.

Sifr, ats

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