Implantate und Zahnersatz endlich erstattet? Die Hohe Gesundheitsbehörde gibt eine positive Stellungnahme ab

Implantate und Zahnersatz endlich erstattet? Die Hohe Gesundheitsbehörde gibt eine positive Stellungnahme ab
Implantate und Zahnersatz endlich erstattet? Die Hohe Gesundheitsbehörde gibt eine positive Stellungnahme ab
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Die Hohe Behörde für Gesundheit entscheidet am Mittwoch, den 6. November 2024 über die Erstattung des Einbaus von Implantaten und Zahnersatz bei vollständiger oder einzelner Zahnlosigkeit. Ein erster Schritt – und eine gute Nachricht – für alle, denen die Kosten einer solchen Zahnbehandlung im Weg stehen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation werden bis 2030 voraussichtlich 30 % der Weltbevölkerung von völliger Zahnlosigkeit betroffen sein. Dies ist auf die steigende Lebenserwartung trotz besserer oraler und zahnmedizinischer Prävention zurückzuführen.

Einzelzahnlosigkeit ist weit verbreitet, da im Jahr 2001 einem Drittel der Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren ein Zahn fehlte, der kein Weisheitszahn war. Und diese Zahl steigt mit zunehmendem Alter.

Eine funktionelle, ästhetische und soziale Behinderung

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Behandlung von Zahnlosigkeit, während die Kosten für die Zahnpflege für viele Menschen ein Hindernis darstellen. Laut einem im Jahr 2022 veröffentlichten Bericht des Department of Research, Studies, Evaluation and Statistics (DREES) tun 47 % der Menschen, die auf eine Zahnbehandlung verzichten, dies aus finanziellen Gründen. Noch, „Der Verlust eines oder sogar aller Zähne aufgrund von Lockerungen oder Infektionen stellt eine funktionelle, ästhetische und soziale Beeinträchtigung mit gesundheitlichen Folgen (z. B. Mangelernährung) dar.“

Die Krankenversicherung hat sich daher an die Hohe Behörde für Gesundheit (HAS) gewandt, um die Relevanz der Erstattung zu prüfen für:

  • eine vollständig herausnehmbare implantatgetragene Prothese (PACIR) im Rahmen einer vollständigen Zahnlosigkeit;
  • eine einzelne supraimplantäre festsitzende Prothese (PFUSI) für einzelne Zahnlosigkeit.

In einer Pressemitteilung vom 6. November gab die HAS eine positive Stellungnahme zur Erstattung dieser beiden Geräte ab. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde PACIR „verbessert die Stabilität herausnehmbarer Prothesen (allgemein als „Zahnersatz“ bezeichnet) und die Lebensqualität des Patienten (Komfort, Kauen, soziales Leben usw.)“. Bei der PFUSI handelt es sich um ein viel weniger invasives Gerät als bei der herkömmlichen Brücke, bei der zur Befestigung benachbarte Zähne verändert werden müssen.

Auch ein Pflegepfad wird betreut

Bei HAS muss diese Pflege einen streng überwachten Pflegeweg für Patienten umfassen mit:

  • eine prätherapeutische Phase: Sie muss die Behandlungen in Absprache mit dem Patienten bewerten. Planung, Entwicklung der Behandlung und wesentliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Mundhygiene.
  • die therapeutische Phase: Dazu gehört die Platzierung von Implantaten und Prothesen sowie die Behandlung von Komplikationen.
  • die postoperative Phase: Sie umfasst professionelle Pflege- und Behandlungsmethoden für periimplantäre Erkrankungen wie Mukositis (Entzündung der Schleimhaut) und Periimplantitis (Lockerung des Implantats bakteriellen Ursprungs).

In Frankreich ist die implantatprothetische Versorgung mit fast einer Million eingesetzten Zahnimplantaten im Jahr 2023 die am häufigsten verwendete therapeutische Lösung. Drei Kategorien von Gesundheitsfachkräften können Patienten betreuen: Zahnärzte, Kieferchirurgen und Ärzte, die auf Kiefer- und Gesichtschirurgie und Stomatologie spezialisiert sind.

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