Es ist die letzte Abteilung von Hauts-de-France um die Veröffentlichung dieser Bestellung zu sehen. An diesem Donnerstag, 7. November, findet die Präfekt desOise A verlängert Die Zeitraum D’Verbreitung von einem Monat, eine Entscheidung, die bereits von den vier anderen Abteilungen der Region getroffen wurde.
Betroffen sind Gülle, Gülle und Produkte aus der Methanisierung
Das Dekret wurde an diesem Donnerstag, dem 7. November, in der Sammlung der Verwaltungsakte der Präfektur Oise veröffentlicht. „Die Ausbreitung organischer Stickstoffabwässer ist in der Oise ausnahmsweise bis zum 15. November erlaubt“, heißt es im Wortlaut des Dekrets. Innerhalb der Schutzbereiche von Wassereinzugsgebieten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, sowie auf überfluteten oder überschwemmten Böden bleibt die Ausbreitung jedoch verboten.
Konkret handelt es sich bei diesen organischen Stickstoffabwässern um Produkte wie Gülle (feste Mischung aus tierischen Exkrementen und Einstreu wie Getreidestroh, Farnen, Holzspänen) und Gülle (flüssige Mischung aus tierischen Exkrementen und Wasser). Betroffen sind auch die bei der Methanisierung entstehenden Produkte.
Eine Verlängerung um einen Monat
Mit dieser Maßnahme sollen die Landwirte nach den schlechten Wetterbedingungen der letzten Wochen unterstützt werden. Dies hätte zur Folge haben können, dass bestimmte Parzellen für die Ausbringung unzugänglich wären. Zu dieser Jahreszeit leeren die Landwirte die verschiedenen Gülle- und Mistgruben, da diese sonst überlaufen würden.
Diese Verlängerung ermöglicht es den Landwirten daher, einen weiteren Monat für die Ausbringung von Mist und Gülle zu nutzen.
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