Der Minister kündigt eine wichtige Mitteilung an

Der Minister kündigt eine wichtige Mitteilung an
Der Minister kündigt eine wichtige Mitteilung an
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Es wird eine wichtige Mitteilung des Ministers für Fischerei, See- und Hafeninfrastruktur zum nachhaltigen Fischereipartnerschaftsabkommen (SFPA) zwischen der Republik Senegal und der Europäischen Union erwartet. Das Protokoll zur Umsetzung des Abkommens, das am 18. November 2019 für einen Zeitraum von fünf (Jahren) unterzeichnet wurde, läuft am 17. November 2024 um Mitternacht aus.

Der Minister wird daher diese Gelegenheit nutzen, um die neuen strategischen Leitlinien der Regierung für eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Fischereiressourcen bei gleichzeitiger Förderung nationaler Interessen in Erinnerung zu rufen und zu erläutern.

Insgesamt erhielt Senegal im Rahmen des Fischereiprotokolls mit der EU im Zeitraum 2019-2024 einen Betrag von etwa 15.250.000 Euro (10 Milliarden CFA-Francs), wie Senego erfuhr.

Im Allgemeinen zielen nachhaltige Fischereipartnerschaftsabkommen (SFPAs) darauf ab, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen, die Versorgung mit Fisch in der EU und die Entwicklung des Fischereisektors in den Partnerländern sicherzustellen. Die EU verfügt derzeit über 14 aktive SFPAs mit Partnerländern, darunter Senegal.

„Die SFPAs zielen ausschließlich auf Überschussbestände ab, die auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten definiert werden, und ihre Verwaltung basiert auf den Empfehlungen der bilateralen gemeinsamen wissenschaftlichen Ausschüsse, die im Rahmen der Abkommen eingerichtet wurden“, heißt es auf der Website der Unionsdelegation Europa im Senegal von Senego besucht.

Sie zielen auf Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit ab und gewährleisten die Umsetzung grundlegender Gesetze und Grundsätze sowohl der EU als auch des Partnerlandes. Was Senegal betrifft, dürfen EU-Schiffe also nur überschüssige Ressourcen angreifen, die Senegal nicht nutzen will oder kann, d. h. tropische Thunfische und schwarzer Seehecht. Es geht nicht darum, die Küstenressourcen auszubeuten, auf die die senegalesischen Fischereiflotten normalerweise abzielen.

Im Gegenzug zahlt die EU eine Gebühr für das Recht auf Zugang zur ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Partnerlandes, beispielsweise Senegal, sowie eine auf dessen Bedürfnisse zugeschnittene sektorale Unterstützung. Europäische Reeder zahlen den Partnerstaaten außerdem einen finanziellen Beitrag auf der Grundlage von Fanglizenzen und Fängen in ihren Gewässern. Das senegalesische Recht sieht vor, dass ausländische Schiffe im Senegal fischen dürfen, jedoch nur im Rahmen eines Fischereiabkommens oder eines Chartervertrags ( Seefischereigesetz, Art. 27).

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