Im Viertel Rosa Parks setzen Unternehmen Sicherheitspersonal ein, um ihre Mitarbeiter zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu begleiten. Der Polizeichef versicherte BFMTV, dass die Polizei „extrem präsent“ sei.
„Ich bin der Meinung, dass wir auf der Seite des Pariser Staatsanwalts, auf der Seite des Polizeipräfekten, unseren Job machen, wir machen den Job, wir verhaften Drogendealer.“ Am BFMTV-Gerät verteidigte sich Laurent Nuñez an diesem Sonntag, dem 10. November, hinsichtlich der Situation im Viertel Rosa Parks.
An der Grenze zwischen dem 19. Arrondissement von Paris und Seine-Saint-Denis sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitskräfte einzustellen, die ihre Mitarbeiter zu Transportstationen begleiten. Ziel der 2019 umgesetzten Maßnahme ist es, Crack-Nutzer vor Ort zu beruhigen.
„Wir sind äußerst präsent (…) Ich habe Mitarbeiter, die jeden Tag anwesend sind, um diese Route zwischen dieser Aktivitätszone und den Rosa Parks-Stationen zu sichern“, argumentierte er.
Unternehmensinitiativen betreffen insbesondere BNP Paribas oder auch das Justizministerium und werden in Zusammenarbeit mit dem Pariser Polizeipräsidium und der örtlichen Polizeistation durchgeführt.
Ein Verbraucherproblem
Doch für den Pariser Polizeichef ist das kein Problem des Drogenhandels, sondern der Crack-Konsumenten. Er erklärt die Anwesenheit von Einzelpersonen mit der Auflösung des Forceval-Lagers vor zwei Jahren und bekräftigt, dass es jetzt nur noch eine „Restgruppe von Verbrauchern gibt, die sich an diesem Ort befinden“. Er achtet auch darauf, dennoch möglichst viele Mitarbeiter zu mobilisieren, „damit diese Verbraucher möglichst wenig Ärger machen“.
Laurent Nuñez fügt hinzu: „Das Problem sind die Verbraucher. Das sind Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, soziale Probleme, oft psychiatrische, psychologische Probleme. Die Polizei kann nicht alles tun.“
Als Lösung schlägt er insbesondere einen der Vorschläge des vom Innenminister vorgelegten Plans zur Bekämpfung des Drogenhandels vor: diese Konsumenten, Süchtigen, zu einer Behandlung zu zwingen. „Es wäre eine Art obligatorischer Krankenhausaufenthalt, den es im französischen Recht gibt, der sich aber an Personen richtet, die aufgrund ihrer Notlage eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.“