ein zweites Zuhause – Le Petit Journal

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Ein zweiter Ausbruch der Krankheit wurde in einer Entenfarm in den Landes festgestellt. Eine Woche nach der Feststellung eines ersten Ausbruchs der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) in der Gemeinde Saint-Étienne d’Orthe wurde am 13. November in derselben Gemeinde, ebenfalls auf einer Entenfarm, ein zweiter Ausbruch der Krankheit festgestellt.

Diese Tiere waren vorschriftsmäßig gegen HPAI geimpft worden. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird ab dem 14. November eine Euthanasie-Aktion für die 6.000 auf dem Bauernhof lebenden Tiere durchgeführt.

Staatliche Dienste und insbesondere Mitarbeiter des Departmental Directorate of Employment, Labour, Solidarity and Population Protection (DDETSPP) wurden seit der Meldung des Ausbruchs an der Seite des Züchters mobilisiert. Sie sind insbesondere im Rahmen der Entvölkerungsaktion vor Ort präsent. Die DDETSPP-Dienste führen derzeit eine epidemiologische Untersuchung durch, um insbesondere festzustellen, ob epidemiologische Zusammenhänge zwischen den beiden Ausbrüchen bestehen.

Der Präfekturerlass vom 7. November 2024 zur Festlegung eines regulierten Umkreises um den ersten Ausbruch bleibt unverändert anwendbar:

-eine Schutzzone im Umkreis von 3 km um den ersten Ausbruch betrifft 8 Landesgemeinden,

-Eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km um diesen Ausbruch betrifft 20 Gemeinden der Landes.

In diesen Zonen unterliegen alle Orte, an denen Geflügel und in Gefangenschaft lebende Vögel gehalten werden, besonderen Anforderungen. Die Verbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie die Einführung neuer Tiere dieser Art sind verboten, es sei denn, die staatlichen Stellen gewähren eine Ausnahmegenehmigung.

Die HPAI-Überwachung wird auch durch die Durchführung von Selbstkontrollen verstärkt, die per Präfekturerlass obligatorisch sind.

In diesem Zusammenhang erneuert die Präfektin ihre Forderung nach strikter Einhaltung durch alle Akteure des Sektors, wobei alle Biosicherheits- und Überwachungsmaßnahmen in ihre Verantwortung fallen. Diese Maßnahmen ergänzen den Schutz, den das seit Oktober 2023 in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzte Impfsystem bietet. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die Einschleppung des Virus durch Wildtiere und durch menschliche Aktivitäten zu verhindern.

Im Falle einer Einführung ermöglichen sie es, seine Verbreitung in Sektoren zu begrenzen, die erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Ernährungssouveränität haben. Die gleichen Empfehlungen gelten für , die Garten- und Ziervögel halten.

Erfahren Sie mehr: https://agriculture.gouv.fr/influenza-aviaire-les-mesures-de-biosecurite-pour-les-operateurs-professionnels-et-les-particuliers

Die Feststellung eines zweiten Ausbruchs in den Landes erfolgt vor dem Hintergrund eines jüngsten Anstiegs des Tierseuchenrisikos: Seit dem 9. November ist dieses im gesamten Stadtgebiet aufgrund einer besonders starken und anhaltenden Dynamik auf sein Maximum angestiegen der Verbreitung des Virus bei Wildtieren in Europa, insbesondere bei Zugvögeln in den Migrationskorridoren durch Frankreich. Abschließend möchte der Präfekt insbesondere betonen, dass der Verzehr von Fleisch, Gänseleber und Eiern – und ganz allgemein von allen Lebensmitteln auf der Basis von Geflügelfleisch – kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.

Liste der Gemeinden, die die Schutzzone (ZP) bilden: Gemeinsamer Name INSEE-Code: Orist 40211, Pey 40222, Port-de-Lanne 40231, Saint-Étienne-d’Orthe 40256, Saint-Jean-de-Marsacq 40264, Saint-Lon -les-Mines 40269, Sainte-Marie-de-Gosse 40271, Saint-Martin-de-Hinx 40272. Liste der Gemeinden, die die Überwachungszone (ZS) konstruieren (ZS): Barrierer Insee-Code: Bélus 40034, Biarrrotte 40042, Biaudos 40044, Cagnotte 40059, Cauneille 40077. 40206, Orthevielle 40212, Peyrehorade 40224, Rivière-Saas-et-Gourby 40244, Saint-André-de-Seignanx 40248, Saint-Geours-de-Maremne 40261, Saint-Laurent-de-Gosse 40268, Saint-Vincent-de- Tyrosse 40284, Saubrigues 40292, Saubusse 40293, Siest 40301, Tercis-les-Bains 40314.

LPJ

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