Die Justiz genehmigt die Fortsetzung des Feldlerchenfangs zu wissenschaftlichen Zwecken

Die Justiz genehmigt die Fortsetzung des Feldlerchenfangs zu wissenschaftlichen Zwecken
Die Justiz genehmigt die Fortsetzung des Feldlerchenfangs zu wissenschaftlichen Zwecken
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Letzterer griff die am 15. Oktober veröffentlichten Präfekturdekrete eindringlich an, die den Fang von Feldlerchen (Alauda arvensis) mit Pantes und Matolen „zu wissenschaftlichen Zwecken“ erlaubten.

Nach der Gefangennahme freigelassen

Für die Behörden geht es darum, „wissenschaftliche Daten zur Selektivität traditioneller Jagdtechniken zu sammeln, um den Anteil unbeabsichtigter Fänge, die durch den Einsatz dieser Methoden verursacht werden, sowie den Schaden zu ermitteln, der an unbeabsichtigt gefangenen Exemplaren entsteht“. . Und so nachweisen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung von der in der Vogelschutzrichtlinie festgelegten Schutzregelung erfüllt sind oder nicht.

In den Landes haben Staatsvertreter in diesem Jahr den Fang von maximal 15.000 Lerchen mit Pantes, auf dem Boden ausgelegten Netzen, genehmigt, während bis zu 1.000 Vögel mit Matoles, Fallenkäfigen, gefangen werden dürfen. Im 64. Jahr liegt die Grenze bei 2.000 mit Pantes gefangenen Lerchen. Alle Vögel müssen nach dem Fang oder Experimenten freigelassen werden.


Matoles, Käfigfallen, gehören zu den traditionellen Jagdtechniken.

Illustration Loïc Déquier

„Die 18 aktiven Spanner aus den beiden Abteilungen können das Versuchsprotokoll trotz des erneuten Versuchs, die LPO und One Voice zu behindern, bis zu seinem Ende am 20. November aufrechterhalten“, begrüßen die Jäger, für die das Experiment „eine wesentliche Voraussetzung“ ist Das Gerichtsverfahren zielte darauf ab, den Streit um die traditionelle Jagd beizulegen.“

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