Wie stimme ich ab oder erteile eine Vollmacht?

Wie stimme ich ab oder erteile eine Vollmacht?
Wie stimme ich ab oder erteile eine Vollmacht?
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Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten, für die nächsten Parlamentswahlen zu stimmen.

EINTRAGUNGEN IN DIE WÄHLERLISTEN

Seit dem 10. Juni 2024 ist es nicht mehr möglich, sich in die Wählerlisten einzutragen, um an den vorgezogenen Parlamentswahlen vom 30. Juni (1. Wahlgang) und 7. Juli 2024 (2. Wahlgang) teilnehmen zu können.

Ausnahmen sind möglich (Artikel L-30 des Wahlgesetzes) von der Eintragung in die Wählerlisten, in den folgenden Fällen, bis zu 10 Tage vor dem 1. Wahlgang (d. h. 20. Juni) für:

– 1° Beamte und Bedienstete öffentlicher Verwaltungen, die nach Ablauf der Anmeldefristen in den Ruhestand versetzt oder zur Ausübung ihrer Ruhestandsansprüche zugelassen wurden, sowie deren Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand bei ihnen wohnten;

– 2° Soldaten, die nach Erfüllung ihrer gesetzlichen Tätigkeitspflichten nach Hause geschickt, aus einem Klassenrückruf entlassen oder nach Ablauf der Meldefristen demobilisiert wurden, sowie diejenigen, die nach ihrer Rückkehr ins Zivilleben ihren Wohnsitz gewechselt haben;

– 2°bis Personen, die ihren Wohnsitz aus anderen als den in 1° und 2° genannten beruflichen Gründen nach Ablauf der Anmeldefristen in einer anderen Gemeinde verlegen, sowie deren Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Wohnsitzänderung bei ihnen wohnten ;

– 3° französische Männer und Frauen, die nach Ablauf der Registrierungsfristen die für die Wahlberechtigung erforderlichen Altersvoraussetzungen erfüllen;

– 4° französische Männer und Frauen, die durch Erklärung oder ausdrückliche Willensbekundung die französische Staatsangehörigkeit erworben haben und nach Ablauf der Registrierungsfristen eingebürgert wurden;

– 5° Französische Männer und Frauen haben die Ausübung des Wahlrechts wiedererlangt, das ihnen durch eine Gerichtsentscheidung entzogen worden war.
Sie können bis zum 10. Juni 2024 allein oder durch einen Bevollmächtigten in dem Wahllokal abstimmen, in dem Sie registriert sind.

STIMMRECHTSVERTRETER

Wähler können auf Wunsch einen Stellvertreter für den 1. Wahlgang, den 2. Wahlgang oder beide Wahlgänge erhalten und die für ihre Situation am besten geeignete Methode wählen.

Methode 1 : Die 100 % dematerialisierte Methode mit dem MaProcuration-System

Schritt 1: Erfragen Sie bei Ihrem Vertreter entweder die Wählernummer und das Geburtsdatum oder alle Personenstandsdaten und die Wahlgemeinde

Schritt 2: Füllen Sie Ihre Proxy-Anfrage ganz einfach online aus

Schritt 3: Authentifizieren Sie sich mit einer zertifizierten digitalen Identität von France Identity

Schritt 4: Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Vollmacht angenommen wurde
⇒ Website zur Ausstellung Ihrer 100 % dematerialisierten Vollmacht: https://www.maprocuration.gouv.fr/

Bitte beachten Sie, dass diese Methode nur möglich ist, wenn Sie bereits über eine zertifizierte digitale Identität im France Idêtes-Antrag verfügen und zum Rathaus gegangen sind, um Ihre digitale Identität zu zertifizieren.

Methode Nr. 2 : Die halb-dematerialisierte Methode

Schritt 1: Erfragen Sie bei Ihrem Vertreter entweder die Wählernummer und das Geburtsdatum oder alle Personenstandsdaten und die Wahlgemeinde

Schritt 2: Füllen Sie Ihre Proxy-Anfrage ganz einfach online aus

Schritt 3: Um Ihre Identität überprüfen zu lassen, wenden Sie sich an die Polizei, die Gendarmerie oder das Gericht

Schritt 4: Sie werden per E-Mail informiert, sobald Ihre Vollmacht angenommen wurde
⇒ Website zur Erstellung Ihrer halbdematerialisierten Vollmacht: https://www.maprocuration.gouv.fr/

Methode Nr. 3 : Die klassische, nicht dematerialisierte Methode

Schritt 1: Cerfa Nr. 14952*03 ausfüllen:
Herunterladen Cerfa_14952-03 PDF – 0,14 MB – 03.06.2024

Schritt 2: Gehen Sie mit Ihrem ausgefüllten Cerfa zur Polizei, zur Gendarmerie oder zum Gericht, um das Verfahren abzuschließen.

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