„Alle Lichter leuchten hinsichtlich des Handlungspotenzials“, befürchtet der Vertreter der Staatsanwaltschaft an diesem Freitag, dem 22. November, vor der Justizvollzugskammer von Agen. Wenige Meter vom Staatsanwalt entfernt wischt der 39-jährige Angeklagte diese Aussicht beiseite. Wenn er zugibt, seiner Partnerin am 16. September 2023, dem Tag ihrer Trennung nach fünf Jahren Beziehung, „einen Schlag ins Gesicht versetzt“ zu haben, erklärt der Dreißigjährige, dass er gehandelt habe, um ihre Gewalt abzuwehren, übersetzt von ein Bissen an der Seite. Die verspätete Anzeige der jungen Frau wird durch zahlreiche zwischenzeitlich erfolgten Drohbotschaften untermauert. „Berauben Sie mich meines Sohnes und ich werde für Sie sorgen“, liest der Präsident, um eine Reaktion seines Autors hervorzurufen.
„Ich weiß, dass ich falsch lag. Sie war schon immer provokativ. Ich habe vor ein paar Jahren meiner Tochter das Leben genommen. Sie hat mich gewarnt, dass sie angesichts meiner Vorstrafen kein Problem damit haben würde, das Sorgerecht für unseren Sohn zu behalten“, erklärt die Angeklagte, die im Alter von 23 Jahren vom Schwurgericht Lot-et-Garonne zu einer strafrechtlichen Haftstrafe verurteilt wurde , wegen Gewalt, die zum Tod ihres 8 Monate alten Babys führte.
“Abscheulich”
„Das stimmt nicht“, wendet der Staatsanwalt ein. Sie schreibt Ihnen das Gegenteil, dass sie nicht die Absicht hat, Ihnen Ihren Sohn zu entziehen. Sie sind derjenige, der über Ihren Hintergrund berichtet. Es ist verabscheuungswürdig zu behaupten, dass dies das Handeln einfacher machen würde, wenn man bereits eine schwere Tat begangen hat …“
Zur Verteidigung Me Sarah Labadie erkennt die Fakten an. Bevor er zum Leben und den traumatischen ersten Jahren seines Klienten zurückkehrt. „Der Täter von heute ist das Opfer von gestern“, stellt der Anwalt fest und macht das Gericht auf die zahlreichen sexuellen Übergriffe seiner gesamten Familie aufmerksam, bevor er es wagt, die Tatsachen anzuprangern. Hinter ihr standen der Bürgermeister und der Arbeitgeber des Angeklagten, die zur Unterstützung kamen.
Der Dreißigjährigen entging die von der Staatsanwaltschaft geforderte Inhaftierung. Er wurde zu einer einjährigen Haftstrafe in Form von Hausarrest unter einem elektronischen Armband und ohne Kontakt zum Opfer verurteilt.