Das Pariser Berufungsgericht bestätigt die Strafverfolgung gegen Alexis Kohler wegen illegaler Interessenübernahme

Das Pariser Berufungsgericht bestätigt die Strafverfolgung gegen Alexis Kohler wegen illegaler Interessenübernahme
Das Pariser Berufungsgericht bestätigt die Strafverfolgung gegen Alexis Kohler wegen illegaler Interessenübernahme
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Alexis Kohler sieht, dass ihn an diesem Dienstag seine rechtlichen Probleme einholen. Das Pariser Berufungsgericht hob die vom Generalsekretär des Élysée-Direktors erhobene Klage auf und bestätigte das Verfahren gegen ihn wegen widerrechtlicher Beteiligung an den Ermittlungen zu seinen familiären Beziehungen zum Reeder MSC, wie mehrere mit dem Fall nahestehende Quellen erklärten.

Gegen diese Entscheidung, die von einer gerichtlichen Quelle bestätigt wurde, könnten Alexis Kohler und die beiden anderen Beteiligten Berufung einlegen. Die rechte Hand von Emmanuel Macron wird seit 2022 wegen illegaler Interessenübernahme angeklagt, weil sie von 2009 bis 2016 als hoher Beamter an mehreren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem italienisch-schweizerischen Reeder beteiligt war, angeführt von den Cousins ​​seiner Mutter, der Aponte Familie.

Die Untersuchungskammer prüfte am 1. Oktober unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Antrag von Alexis Kohler, der erstmals wegen Taten aus den Jahren 2009 bis 2012 angeklagt wird, als er als Vertreter der Participation Agency of the State (APE) im Vorstand von fungierte Direktoren von STX (heute Chantiers de l’Atlantique), aber auch im Vorstand des Großen Seehafens von Le Havre (GPMH).

Er wird dann verdächtigt, zwischen 2012 und 2016 im Kabinett von Pierre Moscovici und dann Emmanuel Macron an Entscheidungen über MSC-Akten in Bercy beteiligt gewesen zu sein.

Vorgeschriebene Fakten?

Die Verteidigung von Alexis Kohler behauptet einerseits, dass er sich von Anfang an von jeder Entscheidung im Zusammenhang mit MSC ferngehalten habe und dass er seine Vorgesetzten über das Bestehen familiärer Bindungen „weit über seine ethischen Verpflichtungen hinaus“ informiert habe.

Andererseits stellt es am Ende einer juristischen Berechnung sicher, dass zumindest ein Teil des Sachverhalts vor 2014 vorgeschrieben ist. Die Ermittlungskammer vertrat am Dienstag eine Position, die sich von der Generalstaatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts und der seit langem von der Landesfinanzstaatsanwaltschaft in diesem Fall abweichenden Position unterscheidet, indem sie sich der Vision der Ermittlungsrichter anschließt.

Tatsächlich bestätigte die Untersuchungskammer einen Beschluss vom April 2023, mit dem die Ermittlungsrichter zu dem Schluss kamen, dass der Sachverhalt insbesondere aufgrund der „positiven Taten zur Verschleierung“ dieses Alexis Kohler zugeschriebenen Interessenkonflikts nicht festgeschrieben sei.

Zwei ehemalige Chefs der APE, Bruno Bézard (2007-2010) und Jean-Dominique Comolli (2010-2012), die wegen ihres „Schweigepakts“ mit Alexis Kohler involviert waren, der aus einer „Peinlichkeit“ in Bezug auf diese Situation resultieren würde, hatten dies ebenfalls getan argumentierten, dass diese Tatsachen vorgeschrieben seien, doch das Berufungsgericht wies ihre Berufungen zurück.

Kein Anwalt der Verteidigung oder von Anticor, der Zivilpartei, die hinter der Wiederaufnahme der Ermittlungen nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens im August 2019 stand, reagierte sofort auf diese Entscheidung.

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