Zwei islamistische Teenager planten eine Verschwörung gegen die Gay Pride in Zürich

Zwei islamistische Teenager planten eine Verschwörung gegen die Gay Pride in Zürich
Zwei islamistische Teenager planten eine Verschwörung gegen die Gay Pride in Zürich
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Es handelt sich um besorgniserregende Nachrichten, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden und die Zürcher Ermittler alarmierten. Der Autor dieser Veröffentlichungen, ein 17-jähriger Schweizer Junge, wurde eine Woche vor der Zurich Pride, die am 15. Juni stattfand, verhaftet. Die Behörden verhafteten außerdem einen weiteren 14-jährigen Teenager, der mit dem Hauptverdächtigen eine Verschwörung unternahm. Offenbar planten die beiden Teenager eine Verschwörung gegen die größte Queer-Demonstration der Schweiz. Beide gehören Familien aus dem Irak und einem nicht näher bezeichneten Balkanland. Der ältere Mann war den Behörden bereits bekannt, weil er die Angewohnheit hat, ISIS-Propaganda online zu verbreiten.

Diesmal hatte der 17-Jährige vor, etwas zu unternehmen. Laut einer Quelle der „NZZ“ suchte der Jugendliche auf verschiedenen Messaging-Plattformen nach Informationen, wie ein Angriff mit einem Lastwagen durchgeführt werden könne. Er meinte wohl den Helvetiaplatz, wo der Großteil der LGBTQ+-Community demonstrierte. Eigentlich hatte er geplant, den Anschlag in Nizza zu wiederholen, bei dem 86 Menschen getötet und 450 weitere verletzt wurden. Die Kantonspolizei bestätigt lediglich, dass die beiden Jugendlichen „aufgrund schwerwiegender Drohungen gegen die Veranstaltung“ festgenommen wurden.

LGBTQ+-Proteste geraten besonders ins Visier von Fanatikern. Anfang Mai standen zwei fünfzigjährige Waadtländer Schwestern vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona (TI), weil sie in der Schweiz einen Anschlag verüben wollten. Während eines kurzen Aufenthalts in Syrien im Februar und März 2015 sagten die beiden Frauen tunesischer Herkunft Berichten zufolge, sie wollten „die UN“ und Pride „zerschlagen“. Der Älteste wurde zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Jüngste, der keinen Schweizer Pass besitzt, erhielt eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung. Sie wurde nicht aus dem Territorium vertrieben.


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