Wiederholungstäter bei 136 km/h festgenommen, betrunken, unter Drogen, ohne Führerschein und Versicherung

Wiederholungstäter bei 136 km/h festgenommen, betrunken, unter Drogen, ohne Führerschein und Versicherung
Wiederholungstäter bei 136 km/h festgenommen, betrunken, unter Drogen, ohne Führerschein und Versicherung
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Am Tag seines 30. Geburtstages, dem 2. September 2023, wurde ein Bewohner von Vannes in der Nähe von Vannes kontrolliert, als er mit 136 km/h auf der Schnellstraße fuhr, auf der die Geschwindigkeit auf 110 km/h begrenzt ist. Er fuhr ohne Führerschein, der ihm seit 2015 entzogen wurde, ohne Versicherung, ohne technische Inspektion und ohne den Zulassungsschein seines Fahrzeugs geändert zu haben. Bei der Untersuchung wurde außerdem festgestellt, dass er Cannabis und Alkohol konsumiert hatte, deren Konzentration bei 0,64 g/l lag. Eine Liste von Straftaten, die dazu führen werden, dass er diesen Mittwoch vor dem Gericht in Vannes erscheinen wird, wo er ein Wiederholungstäter ist, nachdem er im November 2020 wegen ähnlicher Straftaten verurteilt wurde.

„Ich hatte dieses Auto vor drei Monaten geschenkt bekommen und wollte es meinem Bruder geben, der die Reparaturen bezahlt hatte. Ich hatte die Schritte zur Übertragung des Zulassungsdokuments nicht unternommen. Aus finanziellen Gründen hatte ich meinen Führerschein nicht erneut gemacht, da er mir mangels Punkten entzogen wurde“, erklärt der Landschaftsgärtner. „Von nun an habe ich jeglichen Cannabiskonsum eingestellt. Zu dieser Zeit herrschte in meinem Zuhause ein Mangel an Pflege. Ich bin überhaupt nicht stolz auf das, was ich getan habe, aber ich muss Verantwortung für mein Handeln übernehmen. »

Urteil in Beratung

Sein Anwalt präzisiert: „Er hat keine Entschuldigung für sein Verhalten. Aber er hat sich verändert und er hat gerade Bluttests durchführen lassen, um zu beweisen, dass er mit dem Konsum aufgehört hat, aber die Ergebnisse ließen lange auf sich warten und wir können sie heute Morgen nicht liefern.“

Für den Staatsanwalt war „der Angeklagte bereits vier Monate vor diesen mutmaßlichen Taten verurteilt worden.“ Er hatte keine Rücksicht genommen, war zu schnell gefahren und stand sowohl unter Cannabis- als auch unter Alkoholeinfluss. Mit diesem Cocktail ist sein Verhalten gefährlich. » Und eine zweijährige Haftstrafe zu fordern, davon die Hälfte mit einer Bewährungsstrafe, dem Entzug des Führerscheins, der Beschlagnahmung des Autos und einer Geldstrafe von 800 Euro für die Verstöße. »

Das Gericht in Vannes beschloss, die Vorlage der Ergebnisse der Blutuntersuchungen abzuwarten, bevor es sein Urteil fällte. Die Rückgabe erfolgt am Mittwoch, 3. Juli.

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