Der ehemalige Bürgermeister von Agde Gilles d’Ettore wurde freigelassen

Der ehemalige Bürgermeister von Agde Gilles d’Ettore wurde freigelassen
Der ehemalige Bürgermeister von Agde Gilles d’Ettore wurde freigelassen
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Der ehemalige Bürgermeister von Agde wurde an diesem Mittwoch, dem 26. Juni 2024, freigelassen. Dies hat die Staatsanwaltschaft von Béziers soeben in einer Pressemitteilung bekannt gegeben: „Die Ermittlungsrichter ordneten die Freilassung des ehemaligen Bürgermeisters von Agde an und berücksichtigten dabei insbesondere den Rücktritt aller seiner gewählten Mandate seit dem 31. Mai 2024 und die Vorlage eines Wohnprojekts fernab des Departements..

Raphael Balland erklärt, dass er gegen diese Entscheidung keine Berufung eingelegt habe, selbst dieser habe die Ablehnung dieser Freilassung beantragt. Diese Information kursierte bereits seit mehreren Tagen vor Gericht, Gerüchten zufolge würde dies jedoch nicht vor September nächsten Jahres der Fall sein.

Der ehemalige Bürgermeister von Agde ist demnach von diesem Tag an unter gerichtliche Aufsicht gestellt, mit zahlreichen Verboten und Verpflichtungen, insbesondere der Verpflichtung, bei einem Freund in der Dordogne zu wohnen, und Verboten, nach Hérault zu reisen, das Staatsgebiet zu verlassen und in irgendeiner Weise mit einer langen Liste namentlich genannter Personen in Kontakt zu kommen, und im Allgemeinen mit jeder Person, die Wahlmandate oder Funktionen jeglicher Art ausübt, im Rathaus von Agde, in der Agglomerationsgemeinde Hérault Méditerranée und in der gemeinsamen Union des territorialen Kohärenzplans für Béziers.

Gleichzeitig fand am 26. Juni 2024 eine Anhörung vor dem Richter für Freiheiten und Inhaftierung des Gerichts von Béziers statt, um zu entscheiden, ob die vorläufige Haft des „Hellsehers“ verlängert werden sollte. Während dieser Anhörung beantragte der Staatsanwalt unter Berücksichtigung insbesondere der Freilassung des ehemaligen Bürgermeisters von Agde und der Präsentation von Unterkunftsprojekten die Unterstellung des „Hellsehers“ unter gerichtliche Aufsicht unter der Auflage, dass er sich insbesondere in der Ferne aufhalten müsse Abteilung. Der Richter für Haftfreiheit wird seine Entscheidung am Freitag, 28. Juni 2024, treffen.

Die Ermittlungen des Interdepartementalen Kriminalpolizeidienstes (SIPJ) von Montpellier werden unter der Aufsicht der Ermittlungsrichter fortgesetzt. Sie sollten noch viele Monate dauern.

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