es ist in bestimmten Fällen erlaubt

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In der Woche vom 24. Juni sandten die Bürgermeister von Reims und Romain (Marne) Briefe an ihre Wähler, in denen sie sie aufforderten, für die scheidende Abgeordnete Laure Miller (LREM) zu stimmen. Dies ist zulässig, wenn diese Kosten vom Kandidaten zu tragen sind und nicht von den betroffenen Rathäusern.

Ein Kurier, der Fragen stellen konnte. Die Bevölkerung von Reims oder Romain (Marne) konnte in ihrem Briefkasten einen Aufruf zur Stimmabgabe entdecken. Für, aber nicht von der scheidenden Abgeordneten Laure Miller (Renaissance, ex-LREM, für die Ensemble-Präsidentschaftskoalition).

Tatsächlich wurden die Briefe von den Bürgermeistern Arnaud Robinet (Horizons) und Pascal Harlaut (SE) verschickt. Das von Arnaud Robinet ist sogar gestempelt „Ihr Bürgermeister hat eine wichtige Botschaft für Sie“und sein Brief präzisiert dies „die Stadt der Nazi-Kapitulation von 1945.“ […] verdient etwas Besseres als die Exzesse der Extreme“ (wobei man nebenbei vergisst, dass die Volksfront oder La France insoumise offiziell nicht als linksextrem eingestuft werden).


Die Kommunalpost von Reims ruft dazu auf, für Laure Miller, die scheidende Abgeordnete der Präsidentenmehrheit, zu stimmen.

© Eric Normand, France Télévisions

Keine Trikolore oder Rathausemblem. Und das aus gutem Grund: Es wäre nicht genehmigt. Auch die Kosten für die Bewerbung einer Kandidatur (z. B. Druck, Kuvertieren, Porto) dürfen von den Rathäusern nicht berücksichtigt werden. Daran erinnerte auch das Rathaus von Reims im Jahr 2022, als ein Brief an die Rémois und Rémoises geschickt wurde, in dem sie dazu aufriefen, für Emmanuel Macron zu stimmen (siehe den Standort des Rathauses auf der Karte unten).

France 3 Champagne-Ardenne wandte sich zur Klärung an den Verfassungsrat, doch wir mussten uns an das Innenministerium wenden. Er verweist insbesondere auf Artikel L52-8 des Wahlgesetzes und erinnert daran „Die lokalen Behörden sind nicht verpflichtet, die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen im Vorfeld der Parlamentswahlen einzustellen. Ihre Kommunikation darf jedoch keine direkte oder indirekte Wahlpropaganda zugunsten der Kandidaten darstellen.“ Dies ist hier jedoch der Fall.

Auch die Präfektur und das Rathaus von Reims wurden kontaktiert. Das hat uns schließlich Kandidatin Laure Miller verraten „Das ist in meinen Kampagnenabrechnungen natürlich berücksichtigt“. Sollte es zu einer Unregelmäßigkeit kommen, würde diese vom Verfassungsrat nach der Wahl am Sonntag, 30. Juni und 7. Juli für den zweiten Wahlkreis Marne untersucht. Zur Erinnerung: Es gibt auch:

Ein ähnlicher Brief wurde von gewählten Kommunal-, Departements- und Regionalvertretern verschickt, in denen sie dazu aufriefen, für die scheidende Abgeordnete des vierten Wahlkreises von Marne, Lise Magnier (Horizons), zu stimmen. Dies richtete sich an andere gewählte Amtsträger.

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