Fahrpläne, Wahllokale, Stimmrechtsvertreter… Alles, was Sie über die Stimmabgabe in der Île-de-France wissen müssen

Fahrpläne, Wahllokale, Stimmrechtsvertreter… Alles, was Sie über die Stimmabgabe in der Île-de-France wissen müssen
Fahrpläne, Wahllokale, Stimmrechtsvertreter… Alles, was Sie über die Stimmabgabe in der Île-de-France wissen müssen
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Die erste Runde der Parlamentswahlen findet an diesem Sonntag, dem 30. Juni, statt. Die Papiere, die Sie nicht vergessen sollten, die Adresse Ihres Wahllokals und seine Öffnungszeiten… Hier finden Sie einige praktische Tipps für die Wahl.

Die Ankündigung der Auflösung der Nationalversammlung durch Emmanuel Macron – im Anschluss an das europäische Ergebnis – löste die Organisation vorgezogener Parlamentswahlen aus, die ursprünglich im Jahr 2027 stattfinden sollten.

Während die erste Wahlrunde an diesem Sonntag, dem 30. Juni, stattfindet, finden Sie hier, was Sie wissen müssen, bevor Sie zur Wahl gehen.

Wenn Sie bei der Europawahl gewählt haben, geraten Sie nicht in Panik, Ihr Wahllokal bleibt unverändert. Für Wähler, die nächsten Sonntag mobilisieren möchten und nicht wissen, wo sie registriert sind, erfahren Sie hier, wie das geht.

Gehen Sie einfach auf die Internetseite der Regierung „Ich finde mein Wahllokal“ und stellen Sie eine Verbindung über die France Connect-Dienste her.

Sobald Sie auf der Website sind, müssen Sie nur noch „Ihre Wahlsituation in Frage zu stellen” indem Sie Ihren Wohnort eingeben. Wenn Sie regelmäßig registriert sind, werden auf der Seite Ihr Wohnort sowie Ihr Wahllokal und dessen Adresse angezeigt.

Für die Pariser Wähler hat die Stadt eine interaktive Karte erstellt, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Wahllokal durch Eingabe Ihrer Adresse herauszufinden, die Sie hier finden.

In der Île-de-France sind die Wahllokale von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Die Ausnahme bildet Seine-et-Marne, deren Büros um 18:00 Uhr schließen.

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Um zur Wahl gehen zu können, ist die Vorlage eines Wählerausweises keine Pflicht, wird aber empfohlen.

►In Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern müssen Sie einen Ausweis und die Wählerkarte oder nur einen Ausweis vorlegen.

►In Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern können Wähler ihre Stimme abgeben, indem sie nur einen Ausweis, nur ihren Wählerausweis oder beides vorlegen.

Akzeptierte Ausweisdokumente sind:

  • Nationaler Personalausweis (gültig oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufen)
  • Reisepass (gültig oder weniger als 5 Jahre abgelaufen)
  • Vitalkarte mit Foto
  • Kombattantenkarte (gültig) mit Lichtbild, ausgestellt vom National Office for Veterans and War Victims
  • Führerschein (gültig)
  • Es werden auch andere Dokumente akzeptiert, die detaillierte Liste finden Sie hier.

Ein Wähler, der einen Stimmrechtsvertreter beauftragt, muss sich zum Wahllokal des Vollmachtgebers begeben. Seinen Wahlausweis benötigt er nicht, der Vertreter muss lediglich über einen eigenen Ausweis verfügen.

Wie die Vie Publique-Website erklärt:

►Die Abgeordneten werden in zwei Wahlgängen mit Einzelmehrheit gewählt. Obwohl sie in einem Wahlkreis gewählt werden, verfügen sie über ein nationales Mandat.

Um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, müssen Sie die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und eine Stimmenzahl erhalten, die einem Viertel der eingetragenen Wähler entspricht.

►Um im zweiten Wahlgang gewählt zu werden, reicht eine relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der älteste Kandidat gewählt.

►Damit ein Kandidat im zweiten Wahlgang kandidieren kann, muss er im ersten Wahlgang eine Stimmenzahl von mindestens 12,5 % der im Wahlkreis eingetragenen Wählerzahl erhalten haben.

Finden Sie alle Kandidaten für die erste Runde in der Île-de-France auf unserer France 3 Paris IDF-Website.

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