INFO 76-. In Rouen gingen etwa zehn Beschwerden, insbesondere wegen Vergewaltigung, gegen einen Hausarzt ein

INFO 76-. In Rouen gingen etwa zehn Beschwerden, insbesondere wegen Vergewaltigung, gegen einen Hausarzt ein
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Par

Normandie-Leitartikel

Veröffentlicht auf

2. Juli 2024 um 18:51 Uhr

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Und Donnerschlag für Tausende von Familien. Viele Patienten stellten schon seit mehreren Tagen Fragen. Tatsächlich steht ihnen seit Ende Juni 2024 die Tür zur Arztpraxis ihres Hausarztes* in Rouen (Seine-Maritime) verschlossen vor.

Rund zehn Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Letzterer erhielt ein Berufsverbot als Arzt. Und das aus gutem Grund, einige Wochen zuvor hatten Zeugen darauf hingewiesen 76aktu Opfer gewesen zu sein sexueller Übergriff von diesem Arzt. Und die ersten Beschwerden wurden eingereicht. „Der Fall wurde auf Anfang des Jahres verwiesen“, gibt eine Polizeiquelle an.

Und dieser Fall, an dem Polizei und Justiz seit vielen Monaten arbeiten, hat es erlebt ein Aufschwung in den letzten Tagen. Der betreffende Arzt wurde am 17. Juni in Polizeigewahrsam genommen. „Es wurden rund zehn Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung eingereicht [son] dagegen“, bestätigt die Anklage.

„Am Ende seines Polizeigewahrsams wurde er angeklagt und unter richterliche Aufsicht gestellt, einschließlich eines Berufsverbots als Arzt“, fügt die Staatsanwaltschaft hinzu.

Auf dem Anrufbeantworter des Arztes gibt dieser an, dass seine Praxis wohl „dauerhaft“ geschlossen sei.

*In diesem Stadium der Untersuchung 76aktu beschlossen, den Namen des betreffenden Arztes nicht zu veröffentlichen. Bislang ist noch kein Urteil ergangen; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Um alle Meinungen zu hören, wird dieser Artikel fertiggestellt, sobald wir den Anwalt des Arztes kontaktiert haben.

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Was tun angesichts geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt?

Geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt ist schwerwiegend und strafbar. Opfer: Sie können den Sachverhalt der Polizei oder der Gendarmerie unter der Rufnummer 17 oder 112 melden oder, wenn Sie nicht sprechen können, schriftlich an die Rufnummer 114. Als Zeuginnen und Zeugen haben Sie die Pflicht zu handeln, sei es durch die Alarmierung der Polizei oder der Gendarmerie oder im beruflichen Kontext durch die Alarmierung Ihrer Vorgesetzten oder der Ansprechpartner in Sachen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt.

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