Diese Fahrzeuge werden in Lyon ab 2025 verboten: Welche Alternativen gibt es?

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Während Crit’Air 3-Fahrzeuge am 1. Januar 2025 im ZFE des Großraums Lyon verboten werden, zieht Lyon Capitale eine Bilanz der bestehenden Unterstützungssysteme.

Die Feierlichkeiten zum Jahresende 2025 gehen mit schlechten Nachrichten für den Geldbeutel der Besitzer von Crit’Air 3-Fahrzeugen in der Metropole Lyon einher. Tatsächlich werden diese Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2025 im Umkreis der Umweltzone (ZFE) der Metropolregion Lyon verboten sein.

Zwischen 11 und 25 % der Fahrzeugflotte im betreffenden Stadtgebiet

Nach Angaben der Métropole de Lyon beläuft sich die Zahl der betroffenen Fahrzeuge auf 46.800 bzw. 11 % der privaten Fahrzeugflotte. Laut INSEE hingegen würde dieses Verbot fast ein Viertel der Fahrzeugflotte im Stadtgebiet betreffen, verglichen mit nur 7 % bei früheren Verboten.

In einer am Dienstag, dem 10. Dezember, veröffentlichten Pressemitteilung informiert die Metropole Lyon über die Hilfs- und Unterstützungssysteme, die sie insbesondere für die am stärksten benachteiligten Menschen einführt. In Kombination mit der staatlichen Förderung steht den Menschen, die in der ZFE leben oder arbeiten, eine finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines weniger umweltschädlichen Fahrzeugs zur Verfügung, wenn sie ihr altes Fahrzeug loswerden und ein Crit’Air 0- oder 1-Fahrzeug kaufen.

Umfang der EPZ. Bildnachweis: Métropole de Lyon

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Hilfe für Einzelpersonen, die derzeit Schwierigkeiten haben, ihr Publikum zu finden, obwohl die Community einen Betrag von fast 5 Millionen Euro eingeplant hatte. Im März 2024 hatten nur etwa fünfzig Menschen die Metropole um Hilfe gebeten. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie ein Referenzsteuereinkommen von weniger als 19.600 € pro Einheit haben. Beispielsweise kann ein Paar mit einem Kind bis zu 4.537 Euro pro Monat als Hilfe erhalten.

Die Ausnahmeregelung für kleine Fahrer, eine Lösung, die man in Betracht ziehen sollte

Diese städtischen Beihilfen können mit den staatlichen Fördermitteln kombiniert werden: dem Ökobonus, der Umstellungsprämie und dem ZFE-Zuschlag. Der Ökobonus kann beispielsweise beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs bis zu 6.000 Euro betragen. Seien Sie jedoch vorsichtig, ein Erlass vom 1. Dezember setzt die Umstellungsprämie und den ZFE-Umschlag aus und auch die Kriterien für die Ökoprämie sind restriktiver geworden. Die Métropole de Lyon hat auf dem Gelände von Toodego einen Simulator eingerichtet, der diese jüngsten Entwicklungen jedoch nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus bestehen Ausnahmen insbesondere für Personen, die ihr Fahrzeug nur gelegentlich nutzen. In mehreren besonderen Situationen haben Sie Anspruch auf eine dauerhafte Befreiung: Sie besitzen eine Inklusions-Mobilitätskarte (keine Maßnahmen erforderlich); Sie besitzen ein klassisches Fahrzeug; Ihr Fahrzeug gehört einem gemeinnützigen Verein oder einem zugelassenen zivilen Sicherheitsverband; Du bist ein kleiner Roller. Die Kleinfahrerbefreiung berechtigt zu 52 Fahrttagen pro Jahr im ZFE, also einem Tag pro Woche. “Bis heute wurden fast 5.800 Small-Wheeler-Konten erstellt“, zeigt die Métropole de Lyon an.

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