GARD Das Weihnachtsgeld wird am 17. Dezember ausgezahlt

GARD Das Weihnachtsgeld wird am 17. Dezember ausgezahlt
GARD Das Weihnachtsgeld wird am 17. Dezember ausgezahlt
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Das Weihnachtsgeld ist eine außerordentliche Beihilfe, die bestimmten Empfängern von Mindestsozialleistungen (aktives Solidaritätseinkommen, besondere Solidaritätszulage, Altersersatzzulage) gewährt wird. Es wird ab dem 17. Dezember ohne weitere Schritte an diese einkommensschwachen Haushalte ausgezahlt.

Das 1998 geschaffene Weihnachtsgeld wird seitdem fortgeführt. Es betrifft mehr als 2,2 Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Zahlung erfolgt automatisch nach Überprüfung der Zugangsbedingungen; Sie müssen es nicht anfordern.

Wer kann es wahrnehmen?

Um vom Weihnachtsgeld 2024 profitieren zu können, müssen Sie im November 2024 bzw. im Dezember 2024 eine der folgenden Leistungen bezogen haben:

  • aktives Solidaritätseinkommen (RSA);
  • Besonderes Solidaritätsgeld (ASS);
  • Rentenäquivalente Zulage (AER).

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes unterscheidet sich insbesondere je nachdem, welchen Zuschuss Sie erhalten.

RSA-Begünstigte

Die Höhe hängt von der Zusammensetzung Ihrer Familie ab. Die Prämie wird automatisch von Ihrem Caf oder MSA (Agricultural Social Mutual Fund) gezahlt, je nachdem, welchem ​​System Sie angehören.

Begünstigte von ASS oder AER

Der Betrag ist festgesetzt und beträgt 152,45 €. Der Bonus wird von Pôle emploi ohne weitere Maßnahmen ausgezahlt.

Im Jahr 2023 profitierten Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern, die ASS oder AER beziehen, von einer Prämienerhöhung um 35 %. Diese Erhöhung wurde in diesem Jahr nicht erneuert. Das Weihnachtsgeld ist nicht steuerpflichtig und sollte daher nicht in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung erwähnt werden.

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