Frau Wiseborn, die Frau Mutter, stellt sich schließlich den Prostituierten, die Opfer des Netzwerks sind: „Bei ihr war es schlimmer“

Frau Wiseborn, die Frau Mutter, stellt sich schließlich den Prostituierten, die Opfer des Netzwerks sind: „Bei ihr war es schlimmer“
Frau Wiseborn, die Frau Mutter, stellt sich schließlich den Prostituierten, die Opfer des Netzwerks sind: „Bei ihr war es schlimmer“
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Als die Polizei im März 2016 in Saint-Denis (Seine-Saint-Denis) und Beaumont-sur-Oise (Val-d’Oise) eingriff, war Miriam nicht da. Aufgrund eines Durchsuchungsbefehls wurde sie im Jahr 2020 in der sogenannten „Wiseborn-Affäre“, dem ersten Prozess vor dem Pariser Schwurgericht, standardmäßig zur Höchststrafe verurteilt: zwanzig Jahre Gefängnis. Und als Miriam im Jahr 2022 in Deutschland verhaftet wurde, wo sie ihr Leben neu aufbaute und drei Kinder zur Welt brachte – ein viertes wurde im Gefängnis geboren –, legte sie Einspruch ein, und zwar so sehr, dass gegen sie ein neues Verfahren eingeleitet wurde, als wäre es ihr erster Prozess.

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