Ab 2025 wird für das Fahren in der Umweltzone Lyon eine Ausnahmeregelung mit „gestaffeltem Fahrplan“ eingeführt. Ab dem 1. Januar können mehr als 110.000 Crit’Air 3-Fahrzeuge im Großraum Lyon nicht mehr in das Zentrum von Lyon fahren die Agglomeration.
Ab 1Ist Im kommenden Januar werden die Kriterien für den Zugang zur Umweltzone Lyon (ZFE) auf Fahrzeuge der Klassifizierung Crit’Air 3 ausgeweitet. Dadurch werden 16,6 % der privaten Automobilflotte bzw. 112.955 im Großraum Lyon zugelassene Fahrzeuge wird es nicht mehr möglich sein, das Herz der Stadt zu betreten. Eine Zahl, die sich auf 191.357 erhöht, wenn man die benachbarten Interkommunen berücksichtigt.
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Aus diesem Grund hat die Metropole Lyon beschlossen, eine neue Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer mit gestaffelten Arbeitszeiten einzuführen, die bis zum 31. Dezember 2026 gültig sein wird. Diese Ausnahmeregelung betrifft Nutzer von Crit’Air 3-Privatfahrzeugen (Autos und Zweiräder), die in der Stadt verkehren ZFE und die ihre berufliche Tätigkeit regelmäßig zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr (mehr als 52 Tage im Jahr) beginnen und/oder beenden. Ein Zertifikat ist bereits online auf der Toodego-Plattform verfügbar. Dieses Dokument ist hinter der Windschutzscheibe des geparkten Fahrzeugs anzubringen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Ab 1Ist Ab Juni 2025 wird es möglich sein, bei Toodego einen speziellen „Off-Hour-Exemption“-Aufkleber (Aufkleber) zu bestellen, der das Papierzertifikat ersetzt.
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Spezieller Aufkleber
Die Ausweitung des Fahrverbots im ZFE auf Crit’Air 3-Fahrzeuge wird lokal sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite kritisiert. Es wurden bereits zahlreiche Ausnahmen eingeführt, beispielsweise der „kleine Fahrer“, der es Ihnen ermöglicht, maximal 52 Tage im Jahr mit einem Crit’Air 3 oder einem höheren Fahrzeug innerhalb des Umkreises zu fahren und zu parken. Für bestimmte Prioritäts- oder Berufsfahrzeuge wurden weitere Ausnahmen geschaffen.