Über die Zukunft der Ostumfahrung von La Chaux-de-Fonds über die H18 wird in Straßburg entschieden. Nach einem Rückschlag vor dem Bundesgerichtshof im September holten Gegner des Projekts die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein. Ihr Anwalt Frédéric Hainard erinnert daran, dass die Schweiz kürzlich vom EGMR wegen Klimauntätigkeit verurteilt wurde. Er weist auch darauf hin, dass die Bevölkerung im November den Bau neuer Autobahnen abgelehnt habe. Zwei Gründe, die die Gegner zu einem letzten Kampf gegen „dieses gigantische und weit hergeholte Projekt“ drängen.
Der ehemalige Staatsrat erkennt an, dass die Erfolgsaussichten beim EGMR „extrem schwer zu quantifizieren sind, weil die Beurteilung sehr technisch ist“. Auch die Bearbeitungszeit ist unbekannt. Dennoch stellt der Anwalt fest, „dass die 246 Abgeordneten in den Bundeskammern nie gedacht hätten, dass die Schweiz wegen Klimauntätigkeit verurteilt werden würde.“ Das basiert also auf technischen und etwas komplizierten Kriterien.“
Zunächst wurde beim EGMR eine einstweilige Maßnahme beantragt, „um den Beginn der Arbeiten zu verhindern“. Im Anschluss an diese Klage wird die eigentliche Berufung eingelegt. Denn derzeit besteht keine aufschiebende Wirkung. Der Staatsrat hoffte, das Bauwerk im Jahr 2030 in Betrieb nehmen zu können. /sma-aju
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