Din einer Antwort, die in seinem Namen vom für die Beziehungen zum Parlament zuständigen Ministerdelegierten und Regierungssprecher Mustapha Baitas auf eine Frage zu „aktuelle Rechtsordnung und Fristen bei Handelsstreitigkeiten und deren Einhaltung nach Inkrafttreten der Investmentcharta„Ouahbi überprüfte eine Reihe von Maßnahmen seiner Abteilung, darunter die Annäherung der Handelsjustiz an die Prozessparteien, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zum Zivilprozess und die Verkündung des Gesetzes 95-17 zur konventionellen Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation.
Im Hinblick auf die Annäherung der Handelsgerichtsbarkeit an die Prozessparteien kündigte der Minister die Einrichtung von zwei Handelsgerichten in den Städten Laâyoune und Dakhla gemäß dem Dekret Nr. 2.22.62 vom 25. Februar 2022 sowie die Einrichtung eines Handelsgerichts an Gericht erster Instanz in Beni Mellal, zwei Handelsberufungsgerichte in Agadir und Tanger, gemäß Dekret Nr. 2.23.665, veröffentlicht am 10. November 2023.
Im Hinblick auf die Entwicklung des Gesetzesentwurfs zum Zivilprozess betonte er, dass dieses Projekt der Digitalisierung von Gerichtsverfahren große Bedeutung beimisst, und wies darauf hin, dass seine Bestimmungen die Einrichtung einer elektronischen Plattform für die Verwaltung von Gerichtsverfahren in Gerichten erster Instanz und erster Instanz vorsehen Berufungsgerichte, um Zeit bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Mitteilungen und der Vollstreckung von Urteilen zu sparen, insbesondere bei Handelsstreitigkeiten, die schnelle Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen erfordern.
In Bezug auf das Gesetz 95-17 über konventionelle Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation wies Ouahbi darauf hin, dass dieser Gesetzestext darauf abzielt, alternative Methoden zur Konfliktlösung wie Mediation, Schiedsverfahren und Schlichtung zu entwickeln, um investitionsbezogene Streitigkeiten schnell und flexibel beizulegen und effizient abwickeln und gleichzeitig die wirtschaftlichen und kommerziellen Beziehungen zwischen den Parteien wahren.
„Die Bestimmungen dieses Gesetzes fördern die Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des traditionellen gerichtlichen Rahmens, der oft durch komplexe und langsame Verfahren gekennzeichnet ist.“, fügte er hinzu.