Der Gendarm erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagen in Höhe von 10 Euro pro Tag sowie ein Wahlverbot für zwei Jahre.
Rückwirkende Geburt für finanzielle Vorteile
Und Polizist In Gironde wurde verurteilt, weil er den Familienstand seiner Tochter geändert hatte, um ihre Steuern zu senken. Die Affäre begann im Januar 2022, als seine Frau zu Hause ein Kind zur Welt brachte. Das Kind wurde am 1. Januar 2022 geboren, der Vater gab seine Geburt jedoch am 31. Dezember 2021 an. Durch diese Änderung hätte er von Steuer- und Bildungsvorteilen profitieren können.
Es ist die Hebamme, die auf der Suche nach einem vergessenen Gegenstand das entdeckt Fälschung. Anschließend ging sie zur Einsatzzentrale der Gendarmerie, um die Lage zu schildern. Ein aufgezeichnetes Gespräch bestätigt das wahre Geburtsdatum.
Ein zweistufiger Prozess
Der Gendarm bestritt zunächst den Sachverhalt und wurde im November 2023 in erster Instanz zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht verbot ihm außerdem die Ausübung öffentlicher Ämter für zwei Jahre.
Im Berufungsverfahren gab er schließlich ein Geständnis ab. Am 16. Dezember 2024 wurde seine Strafe auf 90 Tage Geldstrafe von 10 Euro und zwei Jahre Sperre verkürzt. Darüber hinaus wird die Verurteilung nicht in seinem Strafregister Nummer zwei erscheinen, wodurch sein militärischer Status gewahrt bleibt.
Ein schwerwiegender Fehler trotz dürftigem Motiv
Vor den Richtern gibt der Gendarm zu, schlechte Entscheidungen getroffen zu haben, ohne die Konsequenzen abzuschätzen. Die Generalanwältin Caroline Gaziot weist darauf hin, dass die Änderung eines Personenstands insbesondere für einen Gendarm schwerwiegend sei. Sie erwähnt auch einen anderen Fall, in dem er die Akte seiner Schwägerin eingesehen habe.
Der Gendarm hätte seinen Rang dauerhaft verlieren können, der Entzug der Bürgerrechte hätte zu einer Verstrahlung geführt. Das Fehlen eines Eintrags im Strafregister ermöglicht jedoch die Aufhebung dieser Handlungsunfähigkeit. Er setzt sich für die Regelung des Personenstandes seiner Tochter ein.
Quelle : 20minuten.fr