Am Dienstag, den 24. Dezember, befragte der Untersuchungsrichter des Berufungsgerichts von Casablanca den Hauptverdächtigen Kamil Bennis sowie M’hammed Alj, die beide in unterschiedlichem Maße in diesen Fall verwickelt waren, der seit mehreren Wochen für Schlagzeilen sorgt. An diesem Mittwoch, dem 25. Dezember, wird der Richter mit zwei weiteren Verdächtigen, Saâd Slaoui und Mohamed Amine Naguib, fortfahren, wobei letzterer auf freiem Fuß angeklagt wird.
Denken Sie daran, dass Felix Sixtine, ein junger französischer Anwalt, Kamil Bennis beschuldigt, sie während einer Party am Samstag, dem 2. November, in seinem Haus in Casablanca vergewaltigt zu haben. Mohamed Amine Naguib, Cousin von Kamil Bennis, erklärte seinerseits vor seinem Rückzug, er sei Opfer von Schlägen, Verletzungen und Entführungen geworden und beschuldigte M’hammed Alj, Saâd Slaoui und Ahmed Daghbour.
Die Vorwürfe des Beschwerdeführers wurden von Zeugen widerlegt
Le360 erfuhr, dass die bisher vom Ermittlungsrichter befragten 12 Zeugen alle bestätigt haben, dass es keine Vergewaltigung, Entführung oder Körperverletzung gegeben habe, und damit die Vorwürfe des Beschwerdeführers widerlegt haben. „Die Verteidiger des Angeklagten widerlegten alle in der Anklage vorgebrachten Argumente mit unterstützenden Beweisen», Sagt uns eine Quelle, die der Sache nahe steht.
«Der Rückzug des Begleiters des Beschwerdeführers bestätigt die Version der Zeugen, die die Akte jeglichen Inhalts entleert, während den Aussagen des Beschwerdeführers die Konsistenz fehlt und sie unlogisch bleiben. Wie konnten diese schweren Verbrechen im Beisein von Dutzenden Gästen passieren?», besteht auf der Verteidigung des Angeklagten.
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Dieselbe Quelle bestätigt, dass der Rückzug von Mohamed Amine Naguib nach der Aussage eines Gastes erfolgte, der erklärte, dass die Beschwerdeführerin aus freien Stücken eine sexuelle Beziehung gehabt habe. „Was die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde behauptet, ist wahrscheinlich durch den Wunsch motiviert, eine einvernehmliche sexuelle Beziehung zu verbergen, wurde aber am nächsten Tag schlecht akzeptiert, weil sie ihren Begleiter beschämt, der ihrem One-Night-Lover nahe steht. Anschließend erfand sie diese Vergewaltigungsgeschichte, um als Opfer aufzutreten, das unter Drogen gesetzt wurde, um sie sexuell zu missbrauchen. Allerdings konnte sie keine einzige Person finden, die ihre Behauptungen bestätigen konnte, da sie wusste, dass an dem Abend rund hundert Gäste zusammenkamen», stellt die gleiche Quelle fest.
Wir erfahren auch, dass die Verteidigung des Angeklagten dem Richter eine Audioaufnahme vorgelegt hat, die nach Angaben der Anwälte bestätigen würde, dass die Anwesenheit zweier Angeklagter seinen Begleiter (Mohamed Amine Naguib) dazu drängen sollte, sich dem Beschwerdeführer aus Angst nicht anzuschließen dass sie keiner Gewalt ausgesetzt ist, nachdem sie unter Alkoholeinfluss eine Einstellung entwickelt“sehr provokativ gegenüber bestimmten jungen Männern».
Vor dem Ermittlungsrichter bestanden die Verteidiger zudem darauf, die Tatsache zu widerlegen, dass das mutmaßliche Opfer eine harte Droge erhalten habe. Sie äußerten auch ihre Befürchtung, dass dieser Fall einer „Klassenbehandlung durch das Justizsystem ausgesetzt sein könnte, die von den Straßen und der Presse beeinflusst werden könnte“.
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«Die Einwohner von Casablanca beginnen sich zu fragen, ob der Besitz eines Unternehmens, einer Villa oder eines Luxusautos zu einem erschwerenden Umstand für die Verhaftung von Angehörigen dieser Klasse geworden ist, ohne die Standards eines fairen Verfahrens und die durch die Verfassung und das Gesetz geschützte Unschuldsvermutung zu respektieren des Strafverfahrens?», Bedauern Sie die Seite der Verteidiger der Angeklagten.
Für die Anwälte der Verdächtigen gibt es keine Rechtfertigung dafür, die vier jungen Männer trotz aller Garantien wegen eines einzigen, vom Kläger und einem der Angeklagten anerkannten Tatbestands, nämlich der Straftat der Prostitution, ins Gefängnis zu werfen. „Wenn es sich um einen normalen Fall handelte, wäre er an das erstinstanzliche Gericht weitergeleitet worden. Die Verdächtigen wären wie tausende Bürger, die unsittliche Übergriffe begehen, auf freiem Fuß geblieben, und die Strafen gegen sie würden Bewährungsstrafen nicht überschreiten.», schätzen die Verteidiger.
Das Plädoyer der Verteidiger scheint jedoch zu verharmlosen, dass unabhängig von der Haltung der Beschwerdeführerin und ihrem angeblich „anstiftenden“ Verhalten nichts eine sexuelle Beziehung mit einer Frau rechtfertigen kann, die nicht über ihre Urteils- und Einwilligungsfähigkeit verfügt.