Das Bundesgericht hat die Berufung eines in Syrien inhaftierten Schweizer Veteranen der Terrorgruppe Islamischer Staat angenommen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) muss das Rückführungsgesuch des 30-jährigen Mannes erneut prüfen.
Im Dezember 2023 beantragte der Häftling, der nach eigenen Angaben um sein Leben fürchtete, die Rückführung in die Schweiz, was die Behörden ablehnten, ohne die Möglichkeit zu haben, den Entscheid anzufechten.
Dies sei nicht akzeptabel, so das Bundesgericht, das über die Form und nicht über den Inhalt entschieden habe. Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Antragsteller eine förmliche Entscheidung erhalten muss, gegen die Berufung eingelegt werden kann, und dass die Angelegenheit nicht dem alleinigen Wohlwollen der Regierung, in diesem Fall der DFAE, überlassen werden kann.
Entscheidungen werden in voller Sachkenntnis getroffen
Die Angelegenheit fällt somit wieder an das DFA zurück. Das Bundesgericht führt aus, dass das Ressort die aktuelle Situation in Syrien berücksichtigen müsse, „die gegebenenfalls eine Neubewertung der vom Antragsteller geltend gemachten Gefahr für Leben und körperliche Unversehrtheit erfordert“. Eine Gefährdung kann ausnahmsweise den Anspruch auf den beantragten konsularischen Schutz rechtfertigen.
Für den auf internationales Strafrecht spezialisierten Anwalt Philippe Currat ist dieser Entscheid wichtig, „weil er uns daran erinnert, dass die Schweiz ein Rechtsstaat ist und die betroffenen Menschen gehört werden müssen, damit die sie betreffenden Entscheidungen getroffen werden.“ volle Kenntnis des Sachverhalts haben und diese gegebenenfalls anfechten können.
ats/rad
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