Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine Reihe von Änderungen bei der Mehrwertsteuer auf Gaskessel geben. Ausgehend von einem am 24. Dezember 2024 veröffentlichten Dekret erfahren Sie hier, was Sie über diese Reform wissen müssen, die nicht ohne finanzielle Konsequenzen bleiben wird.
Im Jahr 2025 ändern sich die Regeln für die Mehrwertsteuer. Das Ministerium für ökologischen Wandel teilte Ouest France mit, dass die Mehrwertsteuer auf die Ausrüstung und Installation von THPE-Gaskesseln (Very High Energy Performance) ab dem 1. Januar 2025 auf 10 % erhöht wird.
Gehörten bisher sehr leistungsstarke Gaskessel zu den ermäßigten Heizsätzen (5,5 %), so wird dies künftig nicht mehr der Fall sein. Tatsächlich war der Einbau bisher günstiger, doch der am 24. Dezember 2024 veröffentlichte Erlass schließt sie von der Liste der Geräte aus, die von dieser Reduzierung profitieren.
Auf dem Weg zu einer Mehrwertsteuer von 20 %?
Der Misstrauensantrag, der zum Sturz der Regierung von Michel Barnier führte, hat die Umsetzung des Finanzgesetzes 2025 auf Eis gelegt. Letzteres hatte jedoch noch höhere Ambitionen für die Mehrwertsteuer auf Gaskessel und sah eine Erhöhung auf 20 % vor.
Das Ministerium stellte gegenüber Ouest-France klar: „Per Dekret können wir nur von einem ermäßigten Satz zu einem anderen ermäßigten Satz übergehen“ und rechtfertigte damit diese langsame, aber sichere Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Keine Panik, wenn Sie vor dem 31. Dezember 2024 ein Angebot unterzeichnet haben, Sie sind von dieser neuen Maßnahme nicht betroffen. Im Dekret heißt es: „Für Vorgänge, die Gegenstand eines datierten Kostenvoranschlags waren, der von beiden Parteien akzeptiert wurde und zu einer Anzahlung geführt hat, die vor dem 1. Januar 2025 eingegangen ist, bleibt der Mehrwertsteuersatz von 5,5 % anwendbar.“
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