Die Präfektur schränkt die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu Beginn des neuen Jahres ein
Kredit : Abbildungsfoto K6FM
Ab Ende 2024 schränkt die Präfektur den Verkauf und Besitz von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln ein. Diese Maßnahme „verhindert mögliche Störungen der öffentlichen Ordnung und das Risiko von Unfällen und schweren Schäden an Personen und Eigentum, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung bestimmter Feuerwerkskörper, insbesondere auf öffentlichen Straßen und an Versammlungsorten, ergeben könnten“, heißt es in der Pressemitteilung der Präfektur.
Einschränkungen in den Gemeinden der Metropole Dijon und in der Gemeinde Beaune
Bis Donnerstag, 2. Januar 2025, 8:00 Uhr ist in diesen Sektoren jegliche Weitergabe oder Verkauf von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F2, F3 und F4 verboten.
Weitere globale Beschränkungen im gesamten Departement Côte-d’Or
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art ist im öffentlichen Raum oder in Richtung öffentlicher Räume, an Orten großer Menschenansammlungen sowie in deren unmittelbarer Umgebung und in oder in Richtung von Wohngebäuden verboten.
Auch der Transport von pyrotechnischen Gegenständen ist im öffentlichen Personennahverkehr, unabhängig von der Kategorie, verboten. Auch die Abgabe, Mitnahme und der Kauf von Treibstoff in transportablen Behältnissen sind verboten. Der Verkauf von Haushaltskraftstoffpumpen ist in diesem Zeitraum ebenfalls verboten (sofern nicht erforderlich und vom Kunden ordnungsgemäß begründet).
Die Präfektur betont, dass diese Bestimmungen nicht für Personen gelten, die über das im Dekret Nr. 2019-540 vom 28. Mai 2019 vorgesehene Qualifikationszertifikat F4-T2 verfügen, und für pyrotechnische Shows, die der Präfektur regelmäßig gemeldet werden und im genannten Zeitraum stattfinden.