Ein großer Umbruch für Hunderttausende Autofahrer, egal ob sie aus Lyon, Villeurbanne, Caluirards, Vénissians, Brondillants kommen oder in diesen Städten arbeiten.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die von der Métropole de Lyon eingeführt wurden, um das tägliche Leben derjenigen zu beeinträchtigen, die es sich nicht leisten können, das Auto oder die Transportart so wenig wie möglich zu wechseln.
Die Little Wheeler-Befreiung
Dies ist die Lösung, die die Métropole de Lyon gefunden hat, um zu vermeiden, dass zu viele Menschen in Eile sind. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um Crit’Air 3, 4 oder 5 handelt, kann es weiterhin zirkulieren. Solange Sie ein erklärter kleiner Reiter sind! Die Befreiung steht Privatpersonen und Berufstätigen offen und gilt für 52 Tage pro Jahr, die für die Bewegung im ZFE zugelassen sind, oder das Äquivalent von einem Tag pro Woche. Im Großraum Lyon wurden fast 6.000 „Petit Rouleur“-Konten eröffnet.
Die Befreiung von der gestaffelten Arbeitszeit
Was ist mit Menschen, die nachts arbeiten und die öffentlichen Verkehrsmittel aus dem einfachen Grund nicht nutzen können, weil es keine gibt? Pflegekräfte, Reinigungspersonal, Bäcker, Metzger, Kellner, Köche oder Transportmitarbeiter unterliegen einer in letzter Minute von der Métropole de Lyon gewährten Ausnahmegenehmigung. Besitzer eines Crit’Air 3-Fahrzeugs, die ungerade Arbeitszeiten haben, müssen im Falle einer Inspektion eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung nur ein Jahr gültig ist und nur einmal verlängert werden kann. Umweltschützer erwarten von diesen Mitarbeitern, dass sie nach einer Weile das Auto wechseln … oder den Job!
Dauerhafte Ausnahmen
Vorrangige Fahrzeuge von allgemeinem Interesse
Fahrzeuge des Verteidigungsministeriums
Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden
Spezialisierte selbstfahrende Fahrzeuge (VASP)
Fahrzeuge der Zivilsicherheit
Außergewöhnliche Konvoifahrzeuge