An diesem Samstag, dem 28. Dezember 2024, hat die Nationalversammlung Senegals mit der Einrichtung des Obersten Gerichtshofs begonnen, einem entscheidenden Schritt zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und zum Kampf gegen Straflosigkeit.
Diese durch die senegalesische Verfassung und das Organgesetz Nr. 2002-10 vom 22. Februar 2002 geregelte Institution besteht aus acht ordentlichen Richtern und acht Ersatzrichtern, die von der Nationalversammlung gewählt werden. Den Vorsitz führt der Erste Präsident des Obersten Gerichtshofs, der vom stellvertretenden Präsidenten und dem Präsidenten der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs unterstützt wird. Die Führung der Staatsanwaltschaft obliegt dem Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof, dessen Stellvertreter der Erste Generalstaatsanwalt ist.
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Die gewählten Mitglieder des High Court of Justice sind:
Vollständige Jury:
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- Alioune Ndao
- Ramatoulaye Bodian
- Youngar Dione
- Amadou Ba
- Rohi Ndiaye
- Schuld ist Duffé
- Toller Schwanz
- Abdou Mbow
Stellvertretende Richter:
- Samba Dang
- Oulimata Sidibé
- El Hadji Ababacar Tambedou
- Fatou Diop Cissé
- Kaba Diakité
- Mberry Hélène Ndoffene Diouf
- Mayébé Mbaye
- Fatou Sau
Der Oberste Gerichtshof ist für die Beurteilung des Präsidenten der Republik, des Premierministers, der Minister und ihrer Komplizen in Fällen von Hochverrat oder Verschwörung gegen die Staatssicherheit zuständig. Es spielt somit eine wesentliche Rolle im senegalesischen Justizsystem, indem es die Rechenschaftspflicht der höchsten Behörden des Staates gewährleistet und zur Festigung der Rechtsstaatlichkeit beiträgt.
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Diese Installation erfolgt nach der Ankündigung von Premierminister Ousmane Sonko, das von der vorherigen Legislaturperiode verabschiedete Amnestiegesetz aufzuheben, um die Rechenschaftspflicht zu stärken und die Straflosigkeit zu bekämpfen. Diese Initiative zeigt den Wunsch der neuen Behörden, die Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der senegalesischen Institutionen zu stärken.