Am 23. Dezember 2024 unterzeichneten die Sozialpartner eine Vereinbarung zur Festlegung der Arbeitsbedingungen sowie der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im städtischen und überregionalen Straßenpersonenverkehr auf der Insel La Réunion. Da der nationale Tarifvertrag für Straßentransport und Hilfstransportaktivitäten (IDCC0016) in den Überseegebieten nicht anwendbar ist, hat die FT2R dieses Ziel zur Verwirklichung einer gemeinsamen konventionellen Basis vorangetrieben.
Diese Vereinbarung gilt für Unternehmen im Bereich des städtischen und vorstädtischen Personenverkehrs (NAF 493lZ), des regulären Straßenpersonenverkehrs (NAF 4939A) und des sonstigen Straßenpersonenverkehrs (NAF 4939B). Es zeigt den festen Willen der Unterzeichnerparteien, sich an der Entwicklung der Beschäftigung und der Modernisierung der Bedingungen für die Berufsausübung zu beteiligen.
Konsultieren Sie den Branchenvertrag und seine verschiedenen Anhänge (den Mitgliedern vorbehalten):
Konsultieren Sie die Branchenvereinbarung vom 23. Dezember 2024
Siehe Anhang 1: Klassifizierung und Definition von Berufen
Siehe Anhang 2: Gehaltstabellen
Siehe Anhang 3: Sozialer Dialog
Siehe Anhang 4: Reisekosten