„Historische Aufzeichnung“ der von der BA bearbeiteten Terrorverfahren

„Historische Aufzeichnung“ der von der BA bearbeiteten Terrorverfahren
„Historische Aufzeichnung“ der von der BA bearbeiteten Terrorverfahren
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Keystone-SDA

Die von der Schweizer Justiz bearbeiteten Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus haben einen historischen Rekordwert erreicht, betonte Bundesanwalt Stefan Blättler am Sonntag. Die Schweiz müsse sich auf eine Zunahme terroristischer Aktivitäten einstellen, warnt er.

Dieser Inhalt wurde veröffentlicht am

5. Januar 2025 – 04:16

(Keystone-ATS) Derzeit laufen bei der Bundesanwaltschaft (MPC) rund 120 Verfahren mit Terrorismusbezug. Dies entspreche einer Verdoppelung der Fälle im Vergleich zu 2022, präzisiert Herr Blättler in einem Interview mit Matin Dimanche und der Sonntagszeitung.

In den Fällen geht es insbesondere um Terrorpropaganda im Internet, Geldzahlungen aus der Schweiz an Terrororganisationen und , die in den Dschihad ziehen. „Es besteht die Gefahr, dass diese Leute eines Tages selbst Anschläge planen, wenn sie nicht durch Ermittlungen gestoppt werden“, warnt er.

Die jüngsten Interventionen des MPC hätten es jedoch ermöglicht, geplante Angriffe zu verhindern, glaubt der MPC-Chef.

Isolierte radikalisierte Personen

Auch wenn es in der Schweiz noch keine vergleichbaren Fälle wie in Deutschland – wie zuletzt in Magdeburg – oder in Frankreich gab, erinnert Herr Blättler an die drei „Terroranschläge“ in Morges, Lugano und Zürich. Sie gehen auf isolierte Einzelpersonen zurück, die über das Internet oder durch einen Prediger in einer Moschee radikalisiert wurden.

Doch „gerade weil es sich um isolierte Autoren handelt, ist es schwierig, sie zu identifizieren“, erklärt Herr Blättler. „Der Anschlag in Magdeburg macht deutlich, dass wir wachsam sein müssen“, fährt er fort.

Vermeiden Sie die belgischen und schwedischen Beispiele

Bezüglich der Bedrohungen, die konkret auf der Schweiz lasten, nennt Herr Blättler Banden der organisierten Kriminalität. „Wir müssen sicherstellen, dass es nicht eines Tages zu Zuständen wie in den Vororten Belgiens oder Schwedens kommt, wo die Spuren der Bandenkriminalität inzwischen deutlich sichtbar sind – mit Schießereien, Dutzenden Toten und Erpressung“, erklärt er. „Wir dürfen keine rivalisierenden Banden der organisierten Kriminalität haben, die auf der Straße kämpfen.“

Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität urteilt er, dass die Schweiz genug unternehme, um im Missbrauchsfall gegen straffällige Unternehmen und deren Führungskräfte vorzugehen. „Es ist einfach falsch zu sagen, dass die Schweiz nicht genug gegen Wirtschaftskriminalität unternimmt“, sagt der Generalstaatsanwalt.

Personalmangel im MPC

Angesichts der Zunahme der Verfahren sei „das MPC personell an seine Grenzen gestoßen“, warnt der Leiter der Einrichtung. Besonders eklatant ist der Mangel bei den Bediensteten der Bundeskriminalpolizei. Angesichts dieser „angespannten“ Situation im Personalbereich musste das MPC bestimmte Akten zu „einzelnen Verdachtsfällen auf organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität“ vorübergehend zurückstellen.

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