ein vorläufiger Antidumpingzoll von 6 Monaten

ein vorläufiger Antidumpingzoll von 6 Monaten
ein vorläufiger Antidumpingzoll von 6 Monaten
-

Nun gilt die gemeinsame Verordnung des Ministers für Industrie und Handel und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 1443.24 vom 24. Dezember 2024 zur Anwendung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Elektroöfen mit Ursprung in der Türkei (BO Nr. 7366 von Januar 2025) sieht die endgültige Anwendung eines Antidumpingzolls für einen Zeitraum von 5 Jahren auf die Einfuhr von Elektro-, Mobil- und nicht eingebaute Backöfen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 70 Litern, die für den Hausgebrauch bestimmt sind und aus Türkiye stammen, gemäß der diesem Rundschreiben beigefügten Tabelle.

Dieser Zusatzzoll gilt jedoch nicht für die Einfuhr von Elektroöfen des Typs „Air Fryers“ sowie für alle anderen Produkte, die nicht der oben genannten Definition entsprechen.

Folglich wird der Dienst aufgefordert, mit der endgültigen Erhebung des im Rahmen des vorläufigen Antidumpingzolls hinterlegten Betrags und des darauf anwendbaren Teils der Mehrwertsteuer gemäß Rundschreiben Nr. 6577/211 vom 24. Juni 2024 sowie „die Erstattung der Differenz zwischen dem endgültigen Zusatzzoll und dem festgestellten vorläufigen Zusatzzoll an die betroffenen Importeure“.

Diese Maßnahme tritt am 3. Januar 2025 in Kraft.

-

PREV 2 zusätzliche Stunden Arabisch in einer AEFE-Schule
NEXT are the shopping centers open this Wednesday January 1, 2025?