Seit 1Ist Im Dezember verschärfte der Kanton Bern die Massnahmen zum Schutz der Wildtiere vor Störungen in Schutzzonen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Tiere in besonders sensiblen Zeiten, also zwischen Februar und dem Beginn des Sommers, möglichst wenig durch Freizeit-, Sport- und Touristenaktivitäten gestört werden. Besonders besorgt sind Fans von Schneeschuhwanderungen und Skiausflügen durch ruhige Wildgebiete.
Von Empfehlungen bis hin zu verbindlichen Regeln
Im Berner Jura wurden mehrere Schutzzonen ausgewiesen (sie können auf dem Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden). Wir können den südlichen Teil von Chasseral, Mont-Sujet, Boveresses oder sogar den Teich La Noz nennen.
Bereiche, die daher den neuen Regeln unterliegen. Dazu gehören das Verbot, markierte Wege und Wege zu verlassen und die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. „Bisher waren in den Gebieten ausdrücklich nur Jagdbeschränkungen zum Schutz der Wildtiere vorgesehen“, erklärt das Amt für Landwirtschaft und Natur (OAN).
Im Übrigen wurden einfache Empfehlungen ausgesprochen (z. B. Wege nicht zu verlassen). Die Erfahrung habe jedoch gezeigt, dass sie „nicht ausreichend respektiert wurden, um die Tierwelt wirksam zu schützen“, so die OAN weiter. Daher die Entscheidung, diesen Maßnahmen eine rechtlich verbindlichere Grundlage zu geben.
Diese wurden für jede Zone definiert. Es liegt an jedem, sich über die Regeln zu informieren. Wildhüter könnten Kontrollen durchführen, warnt das OAN.
Schweizer