Jean-Marie Le Pen hatte angeblich ein verstecktes Konto in der Schweiz

Jean-Marie Le Pen hatte angeblich ein verstecktes Konto in der Schweiz
Jean-Marie Le Pen hatte angeblich ein verstecktes Konto in der Schweiz
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Le Pen hatte angeblich ein verstecktes Konto in der Schweiz.Schlussstein

Jean-Marie Le Pen starb am 7. Januar und stand im Mittelpunkt eines Rechtsstreits: Er wurde verdächtigt, ein verstecktes Konto in der Schweiz zu haben.

07.01.2025, 16:1007.01.2025, 16:20

Die französische Justiz war in den letzten Jahren an einem geheimen Konto interessiert, das der am 7. Januar verstorbene Jean-Marie Le Pen angeblich in der Schweiz geführt hatte. Der Butler und persönliche Assistent des Gründers des Front National (FN) steht wegen Steuerbetrugs und Geldwäsche vor Gericht.

Die Affäre wurde 2015 von aufgedeckt Medienteil. Die Finanzermittlungseinheit Tracfin und die Hohe Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben (HATVP) hatten den Gerichten die mögliche Existenz eines im Ausland versteckten Bankkontos des rechtsextremen Politikers gemeldet.

Das Montretout-Herrenhaus in Saint-Cloud bei Paris, das Haus der Familie Le Pen, in dem sich auch die Büros des Patriarchen befinden, wurde in dieser Angelegenheit im November 2015 durchsucht.

Goldbarren und Münzen

Entsprechend MedienteilDieses Konto wäre mit einem Trust mit Sitz auf den Jungferninseln verknüpft, dessen Begünstigter der persönliche Assistent von Jean-Marie Le Pen wäre. Laut diesem Bericht würde der Trust ein Konto mit einem Volumen von 2,2 Millionen Euro umfassen, davon 1,7 Millionen in Form von Goldbarren und -münzen. Jean-Marie Le Pen bestritt daraufhin jegliche Beteiligung an einem Trust im Ausland.

Derselbe Verdacht tauchte 2016 in den „Panama Papers“ auf. Befreiung schreibt seinerseits, dass der im Jahr 2000 registrierte Trust zunächst Georges Paschos, dem Bruder von Jany Le Pen, bis zu seinem Tod im Jahr 2008 gehörte. Dann war es sein Sohn Achille Paschos, der der Begünstigte war, dann Gérald Gérin, der Butler , ab 2014.

Urteil erwartet

Am 9. Dezember wurde in Paris eine 18-monatige Bewährungsstrafe gegen Gérald Gérin sowie eine Geldstrafe von 230.000 Euro beantragt, was 10 % des angeblich von ihm verschwiegenen Vermögens entspricht. Das Urteil wird für den 21. Januar erwartet.

Der Fall von Jean-Marie Le Pen und seiner Frau Jany wurde von dem von Gérin getrennt. Nach Angaben von Mediapart ist es aufgrund des Streits mit der Steuerverwaltung und einer möglichen Transaktion zwischen der Generaldirektion für öffentliche Finanzen und den Le Pens ausgesetzt. Im Falle einer Steuerbefreiung können die Gerichte keine Strafverfolgung in Betracht ziehen. (jah/ats)

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Seit 20 Jahren seien gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer in der Schweiz nicht ausreichend vor ungerechtfertigten Entlassungen geschützt, meint der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Auch die Vereinten Nationen kritisieren die Schweiz. Trotz internationalem Druck können sich die Sozialpartner nicht einigen.

Der Zeitpunkt war nicht optimal. Wenige Wochen bevor die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ihr 100-jähriges Bestehen feierte, setzte sie die Schweiz im Mai 2019 auf eine schwarze Liste. Diese vereint vierzig Länder mit den besorgniserregendsten Fällen von Arbeitsrechtsverletzungen. Die Schweiz befand sich in einer schlechten Position: Sie war neben Griechenland und Weißrussland das einzige europäische Land auf der Liste.

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