Orangefarbene Schnee-Eis-Warnung – Nachrichten – Nachrichten

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Aktualisiert am 01.09.2025

Die Aufhebung der orangefarbenen Schnee-Eis-Wachsamkeit an diesem Donnerstag, dem 9. Januar 2025, um 12:00 Uhr ist vorübergehend.

Tatsächlich wird Météo ab heute 22 Uhr die Departements Nord, Pas-de-Calais und Somme bis Freitag, 10. Januar 2025, 10 Uhr in orangefarbenen Schnee-Eis-Alarm versetzen. Mit Schneefällen ist nicht mehr zu rechnen, aber eine starke erneute Vereisung wird die Straßen rutschig machen.

Bertrand Gaume, Präfekt der Verteidigungs- und Sicherheitszone Nord, ruft zu größter Vorsicht auf und fordert die für das Straßennetz, die Rettungsdienste und den Bevölkerungsschutz zuständigen Dienste auf, mobil zu bleiben, um eine ständige Überwachung der Entwicklung des meteorologischen Phänomens zu gewährleisten sorgen für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Er möchte ihnen für ihren Einsatz in den letzten 24 Stunden danken, der der Sicherheit der Einwohner von Hauts-de-France dient.

Außerdem wurden alle Straßenverwalter gebeten, die notwendigen Salz-, Sand- und Schneeräumungsarbeiten durchzuführen, auch auf Nebennetzen.

Die Messungen können je nach Entwicklung der Meteorologie erneut überprüft werden.

Die staatlichen Dienste stehen in ständigem Kontakt mit allen Bürgermeistern der Region sowie mit den Verkehrsbetreibern in Hauts-de-France, um die Maßnahmen an die Situation vor Ort anzupassen.

Maßnahmen des Straßenverkehrsmanagements:

Für die Region Hauts-de-France:

Die folgenden Maßnahmen, die bereits seit Mittwoch, 8. Januar 2025, 14:00 Uhr im Norden, im Pas-de-Calais und an der Somme gelten, werden bis Freitag, 10. Januar 2025, 11:00 Uhr, verlängert und in der Aisne wieder eingeführt Abteilung heute ab 20 Uhr bis Freitag, 10. Januar, 11 Uhr.

– Begrenzung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von weniger als 3,5 Tonnen:

• bei 110 km/h auf Autobahnabschnitten normalerweise auf 130 km/h begrenzt;

bei 90 km/h auf Autobahnabschnitten und Bundesstraßen normalerweise auf 110 km/h begrenzt;

– Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen.

Darüber hinaus wurden von den Präfekturen des Departements konkrete Maßnahmen ergriffen:

Für das Norddepartement:

– Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf dem Nebenstraßennetz wird um 20 km/h gesenkt;

– Der Verkehr von Gütertransportfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen MMA und PTRA ist auf dem Nebenstraßennetz verboten.

– Diese Maßnahmen gelten von Donnerstag, 9. Januar 2025, 21 Uhr, bis Freitag, 10. Januar 2025, 11 Uhr.

Für das Departement Pas-de-Calais:

– Auf dem Nebenstraßennetz ist der Verkehr von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVW) von mehr als 3,5 Tonnen verboten;

– Diese Maßnahme gilt von Donnerstag, 9. Januar 2025, 21 Uhr, bis Freitag, 10. Januar 2025, 11 Uhr.

Für das Departement Somme:

– Die Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als oder gleich 3,5 Tonnen ist auf Straßen, die normalerweise auf 110 km/h geregelt sind, auf 90 km/h und auf Straßen, die normalerweise auf 80 oder 90 km/h geregelt sind, auf 70 km/h begrenzt.

– Auf dem gesamten Nebenstraßennetz sind Überholmanöver für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVWR) von mehr als 3,5 Tonnen verboten. Die Höchstgeschwindigkeit für diesen Fahrzeugtyp wird um 20 km/h gesenkt;

– Diese Maßnahmen gelten von Donnerstag, 9. Januar 2025, 21 Uhr, bis Freitag, 10. Januar 2025, 11 Uhr.

Erinnerung an Benutzer

• Wenn möglich, verschieben Sie Ihre Reisen. Nutzen Sie bei Bedarf die öffentlichen Verkehrsmittel und informieren Sie sich über die Verkehrslage auf dem Gelände von Bison Futé;

• Respektieren Sie die eingeführten Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen;

• Erleichtern Sie den Durchgang von Straßen- und Autobahnräum- und Salzstreugeräten. Zur Erinnerung: Das Überholen einer Salz- und Sandstrahlmaschine während eines Einsatzes ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet.

• Schützen Sie sich und andere, indem Sie den Schnee räumen und die Gehwege vor Ihrem Haus streuen. Vermeiden Sie dabei das Verstopfen der Wasserabflüsse.

• Berühren Sie auf keinen Fall elektrische Leitungen, die auf den Boden gefallen sind.

• Es ist zwingend erforderlich, Generatoren außerhalb von Gebäuden zu installieren.

• Benutzen Sie zum Heizen keine Geräte, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind (Herd, Kohlenpfanne usw.) und Dauerbrenner-Zusatzheizgeräte (diese Geräte sollten nur intermittierend betrieben werden).

Der Präfekt der Region Hauts-de-France erneuert seinen Aufruf zur Vorsicht bei Verkehrsteilnehmern und Fußgängern angesichts des Eisphänomens, das von Bedeutung sein dürfte.

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