Ab dem 8. November um 16:48 Uhr werden Frauen kostenlos arbeiten. Dieser symbolische Moment wurde vom feministischen Newsletter Les Glorieuses zum achten Mal in Folge dazu genutzt, die Lohnungleichheit anzuprangern. Laut einer INSEE-Studie vom März 2024 beträgt dieser Abstand zwischen den Gehältern von Männern und Frauen immer noch 14,9 %. Ein weiteres symbolisches Datum: Seit einem Urteil des Kassationsgerichts vom 8. März 2023 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber die Vorlage der Lohnabrechnungen ihrer Kollegen zu verlangen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt.
Franceinfo traf die Frau hinter dieser wichtigen Rechtsprechung. Trotz ihres Bachelor-Abschlusses von +5 und ihrer 20-jährigen Erfahrung wurde Sophie (Name geändert) in ihrer leitenden Führungsposition in einer großen Investmentgesellschaft schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. „Es war mein Chef, der mir gesagt hat: ‚Natürlich werden Sie nicht das gleiche Gehalt wie diese Person haben‘. Wenn Ihnen jemand mit großem Selbstvertrauen das fast mit einem Lächeln sagt…, sagt sie. Wir werden befördert, wir werden für unsere Verantwortung anerkannt, aber weil wir eine Frau sind, erscheint es vielen Menschen selbstverständlich, dass wir weniger verdienen. Es ist schwierig.“
Der Händler schaltete daraufhin einen Anwalt ein und verlangte Einsicht in die Gehaltsabrechnungen. Das Unternehmen lehnte dies im Namen der Privatsphäre ab. Der Fall ging an das Berufungsgericht, das letztlich zugunsten der Arbeitnehmerin in ihrer Suche nach Beweisen entschied, eine Entscheidung, die vom Kassationsgericht, auf das sich der Arbeitgeber berief, bestätigt wurde. Der beobachtete Unterschied erwies sich als signifikant: Laut Sophie lag er in der Größenordnung von 20 bis 30 %.
„Wir können dieses Omerta und dieses Schweigen nicht länger haben. Unternehmen müssen Zahlen vorlegen, anstatt nur einen sehr allgemeinen Gleichstellungsindex zu haben.“
Sophie, die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vor Gericht brachtebei franceinfo
„Es ist ein großer Sieg für die Sache der Frauen. Ich würde mir wünschen, dass die Entscheidung bei Frauen und Unternehmen bekannter wird.“ verteidigt Sophie. Dieses Urteil des Kassationsgerichts sei tatsächlich ein innovatives Rechtsinstrument, fügt sein Anwalt Paul Estival hinzu.
Doch auch wenn Sophies Fall immer noch in der Sache beurteilt werden muss, weist der Spezialist für Arbeitsrecht darauf hin, dass auch nach Erhalt der berühmten Gehaltsabrechnungen weiterhin Schwierigkeiten bestehen könnten. „Sie haben jedoch nicht gewonnen, dieses Beweisrecht zu verweigern, da es in den Gerichten der Prozessrichter immer noch Widerstand gibt. Die andere Möglichkeit besteht darin, dass trotz gleicher Arbeitsleistung eine Lohnungleichheit besteht. Der Arbeitgeber kann auch einfach anhand objektiver Elemente erklären, warum er einen Arbeitnehmer im Hinblick auf Dienstalter oder Verdienst anders behandelt hat als einen anderen. erklärt Paul Estival.
Elise Fabing, eine weitere Anwältin, die sich sehr mit dem Thema beschäftigt, weist darauf hin, dass es die Mehrheit der Unternehmen im Falle eines Rechtsstreits vorzieht, einen gütlichen Ausgang auszuhandeln. „Um diese Gehaltsabrechnungen nicht weitergeben zu müssen und das Risiko einzugehen, als Unternehmen gesehen zu werden, das Frauen diskriminiert.“
Der Anwalt ist der Ansicht, dass es sich bei diesem Urteil um ein restriktives Druckmittel, aber nicht um eine Abschreckung für den Arbeitgeber mangels nennenswerter Sanktionen handelt.