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– Warum will der Rechnungshof den wesentlichen Steuervorteil des PER kürzen?
Neuer Donnerschlag für die PER. Nachdem sein Erbvorteil Anfang Oktober durch einen Parlamentsbericht in Frage gestellt wurde, liegt es nun an seinem Steuererleichterungssystem, ins Visier des Rechnungshofs zu geraten. Zur Erinnerung: Der Vorteil dieses Sparprodukts, das gerade sein 5-jähriges Jubiläum gefeiert hat, besteht darin, dass es dem Einzelnen ermöglicht, zusätzliches Einkommen für den Ruhestand vorzubereiten und gleichzeitig seine Steuern jedes Jahr zu senken. Konkret kann der Betrag der an eine PER geleisteten Zahlungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, und zwar bis zu einer Grenze – für Arbeitnehmer – von 10 % ihres Jahreseinkommens.
Vereinfacht ausgedrückt können Sie beispielsweise bei einem Nettoeinkommen von 50.000 Euro bis zu 5.000 Euro von der Steuer absetzen, sofern Sie den gleichen Betrag in Ihre Altersvorsorge einzahlen. Bei der Inanspruchnahme dieses Vorteils („bei Eintritt“) muss der Sparer jedoch bei der Rückgewinnung seines Kapitals („bei Austritt“) Einkommensteuer zahlen. Wenn es sich also in Wirklichkeit um eine Steuerstundung handelt, erweist sich der Fehlbetrag für den Staat aus drei Gründen für den Rechnungshof dennoch als erheblich.
Dem Staat entgehen Steuereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 1,8 Milliarden Euro pro Jahr
Erstens, „Die Verringerung des Einkommens bei der Pensionierung wird es einigen Sparern ermöglichen, beim Austritt mit einem niedrigeren Grenzsteuersatz besteuert zu werden als dem, der im Jahr des Beitragsabzugs für sie gelten würde.“weist auf den Bericht hin. Die Institution Rue Cambon weist außerdem darauf hin, dass der Staat zum Ausgleich des fehlenden Steuerabzugs auf Zahlungen den Staat („dessen Haushalt strukturell ein Defizit aufweist“) ist gezwungen, auf den Finanzmärkten Kredite aufzunehmen, und zwar derzeit zu hohen Zinssätzen. Schließlich unterliegen die durch den Vertrag erzielten Gewinne der einmaligen Pauschalsteuerabgabe von 30 %, darunter 12,8 % für die Einkommensteuer, auch für Steuerzahler, die bei einem TMI-Vorgesetzten wären, was wiederum zu einem Ertragsausfall führt, der in Die Gesamtsumme wird auf geschätzt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.
Um die Kassen der Staatskasse aufzufüllen, sieht der Bericht zwei Schocklösungen vor. Reduzieren Sie zunächst die Höhe der jährlichen Abzugsobergrenzen. Sofern das Gericht keinen bezifferten Vorschlag unterbreitet, können wir uns vorstellen, dass die allgemeine Abzugsobergrenze beispielsweise auf weniger als 10 % des Jahresnettoeinkommens sinken könnte. Der Bericht bietet auch „Überprüfung der Möglichkeiten der Übertragung von Abzugsobergrenzen von einem Jahr auf das nächste.“ Derzeit kann ein Sparer, wenn er in den letzten drei Jahren nicht alle Abzugsobergrenzen ausgeschöpft hat, diese kombinieren, um innerhalb eines Jahres weitere Abzüge abzuziehen.
PER: Wie viel können Sie mit diesem umfangreichen Steuerbefreiungstool von Ihren Steuern abziehen?
Maßnahmen, die sich für Joseph Choueifaty, Mitbegründer der Sparplattform Goodvest, die einen PER vermarktet, letztlich als kontraproduktiv erweisen könnten: „Diese Infragestellung des Steuervorteils ist äußerst ernst und birgt die Gefahr, die Dynamik eines Produkts zu zerstören, das einen größeren Erfolg als erwartet erzielt hat.“ Der von PER-Vertriebspartnern häufig vorgebrachte Steuerabzug bei Eintritt wird tatsächlich als Gegenstück zur Kapitalsperre bis zur Pensionierung dargestellt. Als Bonus, „Außerdem ermöglicht es den Sparern, zusätzliche Sparanstrengungen zu unternehmen, indem sie dazu ermutigt werden, das Geld anzulegen, das sie letztendlich durch die Steuersenkung zurückerhalten. Ganz zu schweigen davon, dass ein Teil dieser Ströme in die Realwirtschaft fließt (insbesondere seit dem Green-Industry-GesetzAnmerkung des Herausgebers)»erinnert sich der Experte. Argumente, die Fachleute nicht zögern werden, bald vorzubringen, wenn aus dem Bericht ein Reformprojekt resultiert.