Bundesgericht: Ex-Partner erhält Besuchsrecht

Bundesgericht: Ex-Partner erhält Besuchsrecht
Bundesgericht: Ex-Partner erhält Besuchsrecht
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Gerechtigkeit beendet Konflikt zwischen registrierten Ex-Partnern des gleichen Geschlechts

Heute um 13:59 Uhr veröffentlicht.

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Das Bundesgericht stellt das Verfahren zwischen zwei ehemaligen eingetragenen Partnerinnen über die Beziehung zu den Kindern einer von ihnen endgültig ein. Die Berufung der Mutter wird abgewiesen und das dritte Urteil der Genfer Gerichte in diesem Fall bestätigt.

Die beiden Frauen lebten seit September 2015 in einer eingetragenen Partnerschaft. Anfang 2016 brachte die Mutter eine Tochter zur Welt, eineinhalb Jahre später zwei Zwillinge. Die Kinder wurden in Spanien durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt. Im Standesamt war nur die Mutter eingetragen.

Im September 2018 trennten sich die beiden Partner endgültig. Seitdem hat der Ex-Partner der Mutter die Kinder nicht mehr gesehen. Die von mehreren gegenseitigen Beschwerden geprägte Partnerschaft wurde im Dezember 2019 aufgelöst.

Interesse der Kinder

Mit zwei aufeinanderfolgenden Urteilen verweigerte die Genfer Justiz dem Ex-Partner das Recht, persönliche Beziehungen zu den Kindern zu pflegen. Die Richter waren der Ansicht, dass diese Besuche selbst unter Aufsicht angesichts des Konflikts zwischen den beiden Frauen nicht dem Wohl der Kinder dienten.

Diese beiden Entscheidungen wurden vom Bundesgericht aufgehoben, da es der Ansicht war, dass die Vorinstanz die Kriterien zugunsten einer „beabsichtigten Elternschaft“ des Ex-Partners nicht korrekt berücksichtigt hatte. Schliesslich entschied der Gerichtshof des Kantons Genf, dass Letzterer als „elterliche Bezugsperson für die Kinder“ anerkannt werden muss. Diese Meinung wurde von der Mutter im dritten Berufungsverfahren vor dem Bundesgericht angegriffen.

In einem am Montag veröffentlichten Urteil vertritt das 2. Zivilgericht die Auffassung, dass der Kontext und die Umstände des Falles durchaus gewürdigt wurden. Die Gefühle der Mutter und ihres Ex-Partners wurden von den Genfer Richtern angemessen berücksichtigt. Sie kamen zu dem Schluss, dass es keine außergewöhnlichen Gründe gab, die es rechtfertigen würden, jede persönliche Beziehung zu den Kindern in einem betreuten Umfeld und für sehr kurze Zeiträume zu verweigern.

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ATS

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