Lizenzentzug für einen Waadtländer, der nur Passagier war

Lizenzentzug für einen Waadtländer, der nur Passagier war
Lizenzentzug für einen Waadtländer, der nur Passagier war
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Auch wenn Sie nicht am Steuer sitzen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. So erging es einem 30-jährigen Waadtländer, der auch seine Berufung gegen einen solchen Entscheid verlor.

Die Geschichte von „24 Heures“ beginnt im Juli letzten Jahres auf der Autobahn A1. Während er als Beifahrer in einem Fahrzeug sitzt, das zwischen 70 und 80 km/h fährt, zieht ein Mann die Handbremse. Dadurch kommt es zu einem Unfall.

Die Polizei griff ein, bemerkte, dass der Dreißigjährige betrunken war und beschloss, seinen Führerschein einzuziehen. Er wird wegen mehrerer Verkehrsdelikte angezeigt, darunter „eine Fahrhandlung des Beifahrers, die zum Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug und zur Gefährdung des Lebens anderer führte“.

Zehn Tage später beschloss der Automobil- und Navigationsdienst (SAN), da Zweifel an der Fahrtauglichkeit dieses Waadtländers bestanden, vorsorglich, ihm den Führerschein zu entziehen. Grund: Alkohol und eine Geste – das Anziehen der Handbremse – galten als Fahrhandlung

Der Dreißigjährige akzeptierte dies nicht und legte Berufung ein. Daraufhin wandten sich die Waadtländer an das Gericht für Verwaltungs- und öffentliches Recht des Kantonsgerichts, erklärt die Waadtländer Tageszeitung.

Erneut war er jedoch erfolglos. Sein gefährliches Verhalten und sein Alkoholgehalt wecken Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit, hieß es. Bei einer Entlassung muss der 30-Jährige zudem die Verfahrenskosten bezahlen, nämlich 800 Franken.

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