„Ich bin 83 Jahre alt und habe einen Herzschrittmacher, der Arzt wird mir das nicht erlauben! »

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Im Alter von 82 Jahren beschloss Hendrik, mit seiner Frau in ein brandneues Haus zu ziehen. Vor sechs Monaten ließ sich der Belgier in Ophoven in der Provinz Limburg nieder. Doch einen Monat nach dem Einzug hatte der Achtzigjährige bereits Probleme mit den Behörden, die ihn wegen der Außengestaltung seines Hauses zur Ordnung riefen.

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Der Grund ? „Wir haben hinten Kunstrasen und vorne Steine ​​platziert, aber das ist offenbar nicht erlaubt“, erklärte er im Januar unseren Kollegen vom HBVL. Tatsächlich engagieren sich die lokalen Behörden im Rahmen der Dürrebekämpfung stark für die Bodenaufweichung. Ein „falscher“ Garten passt daher nicht zu ihnen.

Für Hendrik geht es nicht darum, Gras zu säen. „Ich bin 83 Jahre alt und habe einen Herzschrittmacher. „Der Arzt erlaubt mir nicht, den Rasenmäher zu fahren“, erzählt er heute unseren Kollegen bei Nieuwsblad. Der Belgier hat dennoch einen Vorschlag für die Stadt, ihren Kunstrasen zu behalten: Gras vor dem derzeit gepflasterten Nachbargrundstück zu säen, das ihm ebenfalls gehört.

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Die Gemeinde lehnte den Vorschlag jedoch ab. „Jedes Grundstück muss einzeln bewertet werden. Das Entfernen der Pflasterung auf einem anderen Grundstück kann nicht bedeuten, dass auf dem eigenen Grundstück mehr Pflaster verlegt wird. » Aber Hendrik will damit nicht aufhören und will zum Notar gehen, um die Entfernung von Grünflächen auf seinem anderen Grundstück, das er besäen will, zu verbieten. Fortgesetzt werden…

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