Fest steht: Die Abwrackprämie wird zum 31. Dezember 2024 eingestellt. Hinzu kommt eine Kürzung der Ökoprämie im Jahr 2025. Sie müssen also schnellstmöglich eine Bestellung aufgeben, um von der maximalen Kaufhilfe zu profitieren!
Dies wurde vor einigen Wochen von Les Échos erwähnt, dieses Mal wurde es von einem Bercy-Sprecher gegenüber Le Figaro bestätigt: Die Regierung wird der Abwrackprämie ein Ende setzen. Zur Erinnerung: Der Staat zahlt eine Prämie an diejenigen, die ein altes Fahrzeug (einen Benziner vor 2006 oder einen Diesel vor 2011) loswerden.
Im Jahr 2025 werden die Fördermittel für den Autokauf deutlich gekürzt. Für das laufende Jahr sah das Finanzgesetz ein Budget von 1,5 Milliarden Euro vor (das letztlich überschritten wird). Im Jahr 2025 will die Regierung eine Milliarde Euro bereitstellen.
Als Ergebnis wird eine Auswahl der vorhandenen Beihilfen getroffen, wobei es derzeit drei Systeme gibt: die Ökoprämie, das Sozialleasing und die Abwrackprämie. Letzteres bleibt also auf der Strecke. Eine Entscheidung, die dadurch erleichtert wird, dass es sich zum kostengünstigsten System entwickelt hat, da die gewährten Beträge in den letzten Jahren gekürzt wurden, ebenso wie die Zahl der Autofahrer, die davon profitieren können. Die Reichsten sind völlig ausgeschlossen.
Aber für andere ist der Aufschwung immer noch erheblich. Bei einem Elektrofahrzeug beträgt die Förderung 1.500 Euro (bis zu einem Referenzsteuereinkommen je Aktie von 24.900 Euro). Vor allem wenn Sie unter 7.100 € liegen oder zwischen 7.100 und 15.400 €, wenn Sie ein Vielspieler sind*, haben Sie 5.000 €!
5.000 € weniger sind keine Kleinigkeit! Zumal dazu noch eine Kürzung des Ökobonus hinzukommt. Bleibt dies auch im Jahr 2025 erhalten, werden die gezahlten Beträge gekürzt. In welchem Ausmaß wissen wir noch nicht. Aber was auch immer passiert, die Anhäufung möglicher Hilfen wird im Jahr 2025 vollständig dahinschmelzen.
Wenn Sie über die Anschaffung eines Neuwagens nachdenken, bei dem Sie möglicherweise eine Prämie und/oder eine Abwrackprämie erhalten, sollten Sie nicht länger zögern. Sie müssen eine Bestellung vor dem 31. Dezember 2024 aufgeben. Für die Lieferung hat der Staat immer eine Frist gewährt, meist drei Monate. Von der 2024-Hilfe dürften wir also mit der Auslieferung bis zum 31. März 2025 profitieren. Aber wenn das Fahrzeug nicht vorrätig ist, sollte man nicht herumhängen, das sind jetzt kaum mehr als vier Monate Marge.
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*Pendelfahrten von mehr als 30 Kilometern, die ausschließlich mit dem Privatfahrzeug durchgeführt werden, oder mehr als 12.000 Kilometer pro Jahr im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit dem Privatfahrzeug.
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