Gewerkschaften und Arbeitgeber haben am Donnerstag ihre Gespräche über neue Regeln zur Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, verhandelten aber weiterhin über eine Vereinbarung zur Beschäftigung von Senioren, die von den Gewerkschaften nach der Rentenreform gefordert wurde.
Am Ende der Verhandlungen über die Regelungen zur Arbeitslosenentschädigung, die ab dem 1. Januar gelten sollen, trat nur die CGT vor die Presse, wobei sich die Verhandlungsführer ihr Urteil abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen über die Beschäftigung von Senioren vorbehielten.
Der CGT-Verhandlungsführer gab an, dass er seiner Organisation empfehlen würde, den Text nicht zu unterzeichnen: „Wir akzeptieren nicht, dass es zu weiteren Kürzungen der Rechte der Arbeitslosen kommen wird“, erklärte Denis Gravouil. Kurz zuvor hatten sich rund hundert Demonstranten vor der Unédic-Zentrale versammelt, um auf Aufruf der Gewerkschaft Verbesserungen bei den Rechten der Arbeitslosen zu fordern, die im Tarifentwurf nicht vorgesehen waren.
Bei diesem für vier Jahre geplanten Projekt handelt es sich um eine Änderung der Vereinbarung vom November 2023 – unterzeichnet von CFDT, FO und CFTC, aber nicht von der Regierung validiert. Um Geld zu sparen, soll insbesondere die Entschädigung für arbeitslose Grenzgänger gekürzt werden, die in der Schweiz, Luxemburg, Belgien oder Deutschland gearbeitet haben.
Ihre Ansprüche werden heute auf der Grundlage ihrer Gehälter in diesen Ländern berechnet, die deutlich höher sind als in Frankreich.
Geplant ist auch eine Erhöhung der Altersgrenzen, die einen Anspruch auf eine längere Vergütung begründen, um zwei Jahre, um der von den Gewerkschaften angefochtenen Rentenreform Rechnung zu tragen.
Die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 22,5 Vergütungsmonate begründet, erhöht sich damit von 53 auf 55 Jahre und die Stufe, die einen Anspruch auf maximal 27 Monate vergütet, von 55 auf 57 Jahre.
Die Maßnahme soll über 4 Jahre 350 Millionen einbringen.
Um den von Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet von den Sozialpartnern geforderten zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 400 Millionen Euro ab 2025 näher zu kommen, akzeptierten die Arbeitgeber am Donnerstag die Senkung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung von 4,05 % auf 4 % tritt erst am 1. Mai 2025 in Kraft.
Insgesamt ließen sich durch die Neuregelung innerhalb von vier Jahren rund 2,3 Milliarden Einsparungen für die Arbeitslosenversicherung erzielen, so eine Berechnung von Unédic.
Gewerkschaften und Arbeitgeber versuchen, eine Einigung zu erzielen, um zu verhindern, dass die Regierung erneut die Kontrolle übernimmt, wie es die Attal-Regierung im Frühjahr nach dem Scheitern der Verhandlungen über Senioren tat und ein Dekret veröffentlichte, dessen Gewerkschaften einstimmig „Gewalt“ angeprangert hatten.
– schrittweiser Ruhestand –
„Wir haben uns in die Lage versetzt, eine Einigung (zur Arbeitslosenversicherung, Anm. d. Red.) zu erzielen, allerdings ist diese, wie auch im Jahr 2023, an die Bedingung geknüpft, dass den Arbeitnehmern am Ende ihrer Karriere neue Rechte gewährt werden“, heißt es zum Ergebnis der Stellungnahme Vormittagsverhandlungssitzung FO-Verhandlungsführer Michel Beaugas.
Ziel der Verhandlungen über die Beschäftigung älterer Menschen, die bis spät in die Nacht oder sogar bis Freitagmorgen andauern könnten, besteht insbesondere darin, die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen zu erhöhen, die in Frankreich im Vergleich zu den Nachbarländern besonders niedrig ist.
Im Frühjahr scheiterten die Gespräche insbesondere über den gleitenden Ruhestand, ein Thema, das nun im Vertragsentwurf enthalten ist.
Das System ist ab dem 60. Lebensjahr zugänglich und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig weiterhin den vollen Beitragssatz für den Ruhestand einzuzahlen. Es würde jedoch nicht zu einem Recht werden, gegen das der Arbeitgeber nicht mehr Einspruch erheben könnte, wie dies von den Gewerkschaften gewünscht wäre.
Der Vertragsentwurf sieht auch die Schaffung eines sogenannten „Experience-Enhancement“-Vertrags vor, um die Einstellung älterer Arbeitsloser zu erleichtern. Ein Teil des Gehalts kann von Unédic gezahlt werden, um etwaige Defizite gegenüber dem vorherigen Gehalt auszugleichen. Diese Verträge sehen außerdem vor, dass der Arbeitnehmer automatisch in den Ruhestand versetzt werden kann, sobald er Anspruch auf eine volle Rente hat.
„Schwieriger Punkt“ für die Gewerkschaften: die schrittweise Befreiung von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber dem Arbeitgeber gewährt, der einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags zur Verbesserung der Berufserfahrung einstellt.